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9. Juli 2024
Eigentümerversammlungen künftig auch rein online zulässig

Eigentümerversammlungen künftig auch rein online zulässig

In Zukunft können Versammlungen von Wohneigentümern auch rein virtuell erfolgen ohne einer Teilnahme in Präsenz. Hierzu hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Für reine Online-Eigentümerversammlungen gelten aber bestimmte Voraussetzungen.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat sich der Bundestag nicht nur auf Erleichterungen für die Installation von Balkonkraftwerken verständigt. Der Bundestag hat außerdem dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen zugestimmt. Damit soll es künftig möglich sein, dass Eigentümerversammlungen rein online abgehalten werden können, also ohne Präsenzteilnahme.

Voraussetzungen für rein virtuelle Versammlungen

Solche reinen Online-Versammlungen sind dann zulässig, wenn sich die Eigentümerversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit dafür ausspricht. Der Beschluss kann aber nur zeitlich befristet erfolgen und gilt drei Jahre. Nach diesem Zeitraum muss der Beschluss durch die Versammlung erneuert werden. Allerdings muss mindestens einmal jährlich auch eine Präsenzversammlung abgehalten werden, sofern Eigentümer nicht durch einen einstimmigen Beschluss darauf verzichten.

Das sagt der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI)

Der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) hatte sich schon länger für die Möglichkeit einer Online-Versammlungen stark gemacht und eine Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes gefordert. BVI-Präsident Thomas Meier hält diese Entscheidung dementsprechend für längst überfällig. „Online-Versammlungen bieten sowohl den Hausverwaltern als auch den Eigentümern mehr Flexibilität“, erklärt Meier. Es sei ohnehin schon schwierig, geeignete Termine für Versammlungen zu finden. Eine Besprechung via Videokonferenz spare allen Teilnehmern enorm viel Zeit – zumal auch Anfahrtswege wegfallen.

Die Argumente einiger Kritiker, virtuelle Versammlungen würden weniger technikaffine Eigentümer – insbesondere ältere Menschen – abhängen. „Virtuelle Versammlungen sind ja lediglich eine Möglichkeit, denn selbstverständlich können auch weiterhin Veranstaltungen in Präsenz oder in hybrider Form abgehalten werden. Das kann jede WEG für sich entscheiden. Aber wir haben nun endlich die rechtlichen Voraussetzungen, diesen Weg überhaupt zu gehen“, so Meier weiter. (tik)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com