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Steuern & Recht
8. Juli 2024
Balkonkraftwerke: Neue Regeln für Mietwohnungen
Balkonkraftwerke: Neue Regeln für Mietwohnungen

Balkonkraftwerke: Neue Regeln für Mietwohnungen

Der Gesetzgeber hat sich bei der Installation von Balkonkraftwerken auf neue Regeln für Mieter geeinigt. Demnach können Vermieter und Wohneigentümergemeinschaften die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.

Bisher benötigten Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters, um ein Balkonkraftwerk anzubringen – ebenso brauchten Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft (WEG). Diese Zustimmung konnte bislang auch ohne sachlichen Grund verweigert werden.

Doch damit ist nun Schluss. Denn der Bundestag hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog derjenigen baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Eigentümer und Vermieter können ihre Zustimmung somit nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.

Vermieter und WEG haben weiterhin Mitspracherecht

Künftig sollen Vermieter und die WEG zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage aber überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig. „Eine gute Nachricht für alle Mieterhaushalte, die sich mit einem eigenen Balkonkraftwerk mit Strom versorgen, so langfristig ihre Geldbörse schonen und zum Umweltschutz beitragen möchten“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz.

Bei Auszug des Mieters dürfen Vermieter weiterhin den Rückbau der Anlage verlangen. Dies betrifft auch eine eventuell von Mietenden installierte Außensteckdose. Mieter sollten daher, bevor sie mit Genehmigung des Vermieters selbst Strom produzieren, ausdrücklich klären, was nach Vertragsende mit der Anlage nebst Außensteckdose passieren solle, also ob sie zurück gebaut werden solle oder verbleiben könne, heißt es dazu vom DMB.

Gesetzgeber vervollständigt Solarpaket

Schon im zweiten Quartal 2024 hatte es Erleichterungen für die Installation der Balkonkraftwerke gegeben. So war zum 01.04.2024 die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Inzwischen reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Auch ein Solarpaket ist in Kraft getreten – es erlaubt unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt. Mit der aktuellen Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber nun das angekündigte Solarpaket für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik umgesetzt. Das nun beschlossene Gesetz muss aber noch den Bundesrat passieren. (as)

Bild: © EKH-Pictures – stock.adobe.com