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17. Juni 2024
Kapitalanleger: Schneller zum Recht dank KapMuG-Reform

Kapitalanleger: Schneller zum Recht dank KapMuG-Reform

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die Reform des KapMuG beschlossen. Ziel der Reform ist die effektivere und schnellere Erledigung von kapitalmarktrechtlichen Massenklagen. Diese sollen verhindern, dass die Gerichte durch eine Unmenge an Individualverfahren lahmgelegt werden.

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) soll es geschädigten Anlegern erleichtern, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen und die Justiz zu entlasten. Musterverfahren sollen damit beschleunigt und effektiver werden. Nun hat der Deutsche Bundestag am 13.06.2024 eine Reform des KapMuG verabschiedet. Noch im Sommer soll das neue Gesetz in Kraft treten. Damit wird das Gesetz auch entfristet, ansonsten wäre das bestehende KapMuG am 31.08.2024 ausgelaufen.

Bekannte Beispiele für bisherige KapMuG-Verfahren sind die Klagen enttäuschter Anleger gegen die Deutsche Telekom, Klagen gegen mehrere Automobilhersteller in Verbindung mit dem Diesel-Skandal oder zuletzt Klagen der Wirecard-Geschädigten.

Kurz vor Schluss gab es noch einige Änderungen in dem Gesetzesentwurf. So hatte auch die Kanzlei TILP noch Änderungsvorschläge eingebracht und sieht sich nun ihn ihrem Bemühen bestätigt: „Wir haben mit unseren Stellungnahmen inklusive Anhörung als Sachverständiger vom 15.05.2024 sehr gute Punkte im Sinne des Investorenschutzes durchsetzen können. Es hat sich wieder einmal gezeigt: Kämpfen lohnt“, so TILP-Geschäftsführer Peter Gundermann.

Zur Reform des Gesetzes gehört auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs, zum Beispiel auf Kryptowerte und Ratings. „Es ist daher davon auszugehen, dass künftig auch Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfer stärker in den Fokus der Anlegervertreter geraten können und sich in naher Zukunft auch gegen Musterverfahren verteidigen müssen,“ erklärt etwa die Kanzlei Noerr. Hauptziel der Reform war aber, die Gerichte zu entlasten. Das soll nun mit einer Stärkung der Obergerichte erreicht werden.

Ob alle Ziele mit der Reform erreicht werden können, daran hat die Kanzlei Noerr allerdings Zweifel. „Die neue starke Rolle der Obergerichte wird Musterverfahren zweifelsohne beschleunigen. Ob es die Verfahren für die Parteien, deren Rolle gegenüber dem Gericht geschwächt wird, attraktiver macht, bleibt abzuwarten. Auch wird die Zukunft zeigen, ob das dauerhafte Nebeneinander von spezifisch kapitalmarktrechtlichen Musterverfahren nach KapMuG und Verbandsklagen zu Friktionen führt.“

In fünf Jahren will der Gesetzgeber das nunmehr neu gefasste KapMuG erneut überprüfen. (bh)

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