Der Bundesrat strebt mit dem Gesetzentwurf eine bessere Bekämpfung des Mietwuchers an. Hierfür will die Länderkammer das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 (WiStrG 1954) ändern. Konkret geht es um den § 5 zur „Mietpreisüberhöhung“. Demnach soll künftig schon ordnungswidrig handeln, wer „bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Bisher liegt ordnungswidriges Handeln vor, wenn jemand „infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen“ ein „unangemessen“ hohes Entgelt für Wohnräume fordert.
Bußgeld soll verdoppelt werden
Außerdem drängt die Länderkammer darauf, die maximale Höhe des Bußgeldes von 50.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll künftig auf das subjektive Merkmal „Erfordernis der Ausnutzung“ verzichtet werden und stattdessen „bei der Frage der Unangemessenheit allein auf das objektive Kriterium des Vorliegens eines geringen Angebots abgestellt werden“. Laut Bundesregierung ist die Meinungsbildung zu dem Entwurf noch nicht abgeschlossen.
Eingeladene Experten gespalten
Die neun Sachverständigen, die zur Anhörung geladen waren, zeigten sich uneins, was die Maßnehmen angeht. Während Mieterschützer die angestrebten Änderungen befürworteten, sprachen sich Experten etwa des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), des Immobilienverbands Deutschland (IVD), des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) und des Eigentümerverbands Haus & Grund gegen den Gesetzentwurf aus.
Wohnungsknappheit, nicht Vermieter als Problem
Carsten Herlitz, Justiziar beim GdW, mahnte beispielsweise, das Vorhaben würde bei Umsetzung zu einem bundesweiten und scharfen Mietendeckel führen. Verschärfungen des Mietrechts könnten nicht das Problem angespannter Wohnungsmärkte lösen. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, verwies darauf, dass nicht die Vermieter das Problem seien, sondern der Mangel an Mietwohnungen. Er warnte davor, redliche Vermieter zu kriminalisieren. Die Lösung sei stattdessen ein höheres Wohnungsangebot.
Laut Christian Schede, Vorstandsmitglied der Region Ost des ZIA, würde die Änderung de facto die Einführung einer verschärften „Mietpreisbremse 2.0“ durch die Hintertür darstellen. (tik)
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