Die Diskussion rund um die Einführung eines EU-weit geltenden Provisionsverbotes kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Erst neulich lieferte eine Studie des deutschen Fondsverbands BVI neue Argumente für die Beibehaltung des provisionsbasierten Vergütungssystems (AssCompact berichtete). Auf Datenbasis der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde hat die BVI-Studie nämlich festgestellt, dass ein Provisionsverbot nicht zu höheren Renditen für Privatanleger geführt hat – Gegenwind für die Gegner der Provisionsvergütung.
vzbv kritisiert Festhalten am Provisionssystem
Doch nun haben sich die Verbraucherschützer, und damit die Befürworter eines Provisionsverbotes, wieder zu Wort gemeldet – namentlich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In seiner Stellungnahme zur Richtlinie über die EU-Kleinanlegerstrategie, die die EU-Kommission Ende Mai vorgelegt hatte (AssCompact berichtete), erkennt der Verband zwar an, dass es darin Fortschritte im Sinne des Verbraucherschutzes gäbe, kritisiert zugleich aber, dass weiterhin grundsätzlich am provisionsbasierten Vergütungssystem festgehalten werde. Nach Ansicht des vzbv sind daher noch erhebliche Änderungen notwendig, um das Ziel eines verbesserten Schutzes von Kleinanlegern zu erreichen.
Forderung nach Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Laut vzbv wurde im besagten EU-Richtlinienentwurf lediglich ein partielles Provisionsverbot aufgenommen. Dabei sei allerdings misslich, dass die neuen Regeln bei Finanzinstrumenten und Versicherungsanlageprodukten nicht einheitlich ausgestaltet seien. Dies werde nach Ansicht des vzbv zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Produkten mit niedrigerem Verbraucherschutzniveau führen. Daher fordert der vzbv, dass freie Finanzvermittler und Kreditinstitute demselben Aufsichtsregime unterstehen müssten, das die Einhaltung der Wohlverhaltenspflichten kontrolliert. Dafür komme laut Verband einzig die zentrale, nationale Finanzaufsichtsbehörde BaFin im Netzwerk mit den europäischen Aufsichtsbehörden infrage.
Lob für Fortschritte bei der Regelung des Influencer-Marketings
Fortschritte zeige der Richtlinienentwurf laut vzbv hinsichtlich des Marketings über Soziale Medien und hier vor allem über das Influencer-Marketing. Allerdings seien die Regeln noch nachzuschärfen. So solle nicht nur die Werbung als solche zu kennzeichnen, sondern auch die Anbieter klar zu benennen sein, damit die Verantwortlichkeit des Anbieters für Inhalt und Aktualität von Werbeaussagen nach außen erkennbar ist, teilt der vzbv in seiner Pressemitteilung mit.
Hier steht die vollständige Stellungnahme des vzbv zum Download zur Verfügung.
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Leserkommentare
Comments
Provisionsverbot
Warum kommt eigentlich niemand auf die Idee den Produktanbietern mehr auf die Finger zu schauen! Immer sollen es die kleinsten richten! Wer achtet hier auf die Kosten, die sich die Unternehmen einverleiben?
Wenn die Honorarvereinbarung zu mehr Sicherheit für die Verbraucher beitragen soll, dann müsste auch exakt geregelt sein, wieviel Zeitaufwand und somit Honorar für die jeweilige Beratung sein darf.
Ein Provisionsverbot würde eventuell zu einer besseren Beratung für vermögendere Kunden führen, jedoch für die breite Masse eher zu keiner Beratung mehr.
Was sich mit Sicherheit ändern würde: die Zahl der Vermittler würde wohl deutlich weiter sinken!
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