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23. August 2023
Verbraucherschützer fordern weiterhin ein Provisionsverbot
Verbraucherschützer fordern weiterhin ein Provisionsverbot

Verbraucherschützer fordern weiterhin ein Provisionsverbot

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie veröffentlicht. Darin fordern die Verbraucherschützer weiterhin die Einführung eines Provisionsverbotes. Unterdessen hat eine Spiegel-Recherche das Aus des Provisionsverbotes nachgezeichnet.

Die Diskussion rund um die Einführung eines EU-weit geltenden Provisionsverbotes kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Erst neulich lieferte eine Studie des deutschen Fondsverbands BVI neue Argumente für die Beibehaltung des provisionsbasierten Vergütungssystems (AssCompact berichtete). Auf Datenbasis der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde hat die BVI-Studie nämlich festgestellt, dass ein Provisionsverbot nicht zu höheren Renditen für Privatanleger geführt hat – Gegenwind für die Gegner der Provisionsvergütung.

vzbv kritisiert Festhalten am Provisionssystem

Doch nun haben sich die Verbraucherschützer, und damit die Befürworter eines Provisionsverbotes, wieder zu Wort gemeldet – namentlich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In seiner Stellungnahme zur Richtlinie über die EU-Kleinanlegerstrategie, die die EU-Kommission Ende Mai vorgelegt hatte (AssCompact berichtete), erkennt der Verband zwar an, dass es darin Fortschritte im Sinne des Verbraucherschutzes gäbe, kritisiert zugleich aber, dass weiterhin grundsätzlich am provisionsbasierten Vergütungssystem festgehalten werde. Nach Ansicht des vzbv sind daher noch erhebliche Änderungen notwendig, um das Ziel eines verbesserten Schutzes von Kleinanlegern zu erreichen.

Forderung nach Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Laut vzbv wurde im besagten EU-Richtlinienentwurf lediglich ein partielles Provisionsverbot aufgenommen. Dabei sei allerdings misslich, dass die neuen Regeln bei Finanzinstrumenten und Versicherungsanlageprodukten nicht einheitlich ausgestaltet seien. Dies werde nach Ansicht des vzbv zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Produkten mit niedrigerem Verbraucherschutzniveau führen. Daher fordert der vzbv, dass freie Finanzvermittler und Kreditinstitute demselben Aufsichtsregime unterstehen müssten, das die Einhaltung der Wohlverhaltenspflichten kontrolliert. Dafür komme laut Verband einzig die zentrale, nationale Finanzaufsichtsbehörde BaFin im Netzwerk mit den europäischen Aufsichtsbehörden infrage.

Lob für Fortschritte bei der Regelung des Influencer-Marketings

Fortschritte zeige der Richtlinienentwurf laut vzbv hinsichtlich des Marketings über Soziale Medien und hier vor allem über das Influencer-Marketing. Allerdings seien die Regeln noch nachzuschärfen. So solle nicht nur die Werbung als solche zu kennzeichnen, sondern auch die Anbieter klar zu benennen sein, damit die Verantwortlichkeit des Anbieters für Inhalt und Aktualität von Werbeaussagen nach außen erkennbar ist, teilt der vzbv in seiner Pressemitteilung mit.

Hier steht die vollständige Stellungnahme des vzbv zum Download zur Verfügung.

Spiegel zeichnet Weg für Provisionsverbots-Aus nach

Unterdessen hat eine Recherche des Spiegels und der Nichtregierungsorganisation (NGO) abgeordnetenwatch.de nachgezeichnet, wie womöglich das von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness ursprünglich geplante generelle Provisionsverbot doch noch gekippt wurde. Eine entscheidende Rolle spielte dabei ein Brief von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Demnach hätten sich Vertreter von Banken und Finanzvertrieben, darunter der DVAG-nahe Deutsche Unternehmensverband Vermögensberatung (DUV), im Herbst 2022 in Briefen an das Bundesfinanzministerium gegen das Provisionsverbot gewehrt und um Unterstützung gebeten. Wenige Wochen nach Eingang der Briefe habe Lindner laut Spiegel-Recherchen Ende Dezember 2022 an McGuinness geschrieben, dass er „sehr besorgt“ über die Pläne der EU-Kommission sei und sie für falsch halte. Der provisionsbasierte Vertrieb erlaube Kleinanlegern einen „schnellen Zugang“ zu Finanzprodukten, ohne das Risiko, dafür bezahlen zu müssen. Die Art der Beratervergütung werde den Anlegern überlassen, argumentierte Lindner darin weiter. Mit seinem Brief habe Lindner ferner klar gemacht, dass mit ihm ein Provisionsverbot nicht zu machen sei.

Und die Haltung der Bundesregierung zu EU-Vorhaben habe laut Spiegel stets großes Gewicht, insbesondere in der Finanzmarktpolitik, da das private Geldvermögen Deutschlands innerhalb der EU am größten sei. (as)

Bild: © wabeno – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Henning Jordan… am 24. August 2023 - 13:05

Warum kommt eigentlich niemand auf die Idee den Produktanbietern mehr auf die Finger zu schauen! Immer sollen es die kleinsten richten! Wer achtet hier auf die Kosten, die sich die Unternehmen einverleiben?

Wenn die Honorarvereinbarung zu mehr Sicherheit für die Verbraucher beitragen soll, dann müsste auch exakt geregelt sein, wieviel Zeitaufwand und somit Honorar für die jeweilige Beratung sein darf.

Ein Provisionsverbot würde eventuell zu einer besseren Beratung für vermögendere Kunden führen, jedoch für die breite Masse eher zu keiner Beratung mehr.

Was sich mit Sicherheit ändern würde: die Zahl der Vermittler würde wohl deutlich weiter sinken!