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18. Mai 2023
Die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland

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Die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland

Die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland

Die Bundesregierung hat Ende des vergangenen Jahres die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ eingerichtet. Diese soll bis Sommer 2023 Empfehlungen für die geplante Rentenreform erarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat das IVFP ein eigenes Konzeptpapier vorgelegt.

Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Wie sieht die Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland aus? Um eine Lösung zu finden, hat die Bundesregierung am 30.11.2022 die Einsetzung einer sogenannten „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ beschlossen. Betrachtet man die Lösungsvorschläge aller Beteiligten, so stellt man beachtliche Unterschiede fest. Das Institut für Vorsorge und Finanz­planung (IVFP) will mit seinem Konzeptpapier einen Überblick über die verschiedenen Ansätze geben und darauf aufbauend eine Lösung entwickeln, die sowohl praktikabel ist als auch den verschiedenen Strömungen gerecht wird.

Das IVFP stellt drei Optimierungsvorschläge für die staatlich geförderte Altersvorsorge vor.

Vorschläge zu Basis- und Riester-Rente

Zum einen soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge der ersten Schicht in Form der Basisrente im Wesentlichen unverändert bleiben. Die Optimierungsvorschläge zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beziehen sich also auf die sogenannte „Riester-Rente“. Die im Rahmen der Riester-Förderung eingeführte Zulagensystematik stellt die einzige vom Steuersatz unabhängige staatliche Förderung dar. Sie ist deshalb insbesondere für Niedrigverdiener, sozial Schwache und kinderreiche Familien außerordentlich gut geeignet – diese dürfen in der Altersvorsorge nicht abgehängt werden.

Das Institut schlägt hier die Übernahme der vorhandenen Zulagensystematik in vereinfachter Form für ein Nachfolgemodell der Riester-Förderung vor, sozusagen als „Zulagenrente“. Jeder Bürger unterhalb eines Bruttoeinkommens von rund 43.000 Euro soll die Grund- und Kinderzulage erhalten, und zwar ohne einen Mindesteigenbetrag – lediglich ein Vertragsabschluss muss vorliegen. Zahlt der Bürger freiwillig in die Zulagenrente ein, wird dies nochmals mit 50 Cent pro eingezahlten Euro gefördert. Die Leistungen aus der Zulagenrente sollen einkommensteuerfrei bleiben. Das heißt die sozial schwachen Bürger erhalten zunächst eine Zulage ohne Auflage vom Staat und die daraus resultierende Leistung steuerfrei. Ziel ist es, die Bürger mit diesem Anreizsystem für die Altersvorsorge zu gewinnen.

Für Bürger mit Einkünften über dem genannten Schwellenwert bietet sich die staatlich geförderte Altersvorsorge der ersten Schicht an – die Basisrente. Die geschilderte Zulagensystematik in die Basisrente der ersten Schicht zu integrieren, könnte eine Vereinfachung der gesamten Altersvorsorgesystematik in Deutschland bewirken. Als Produkte könnten sowohl kostengünstige standardisierte (digitale) Lösungen als auch eine ergänzende individuelle Lösung mit Beratung in Form von Fondssparplänen bzw. privaten Renten­versicherungen dienen.

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Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer