Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kunden der Zinsgurus GmbH an. Die Zinsgurus GmbH vermittelt auf der Website zinsgurus.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden sich in der Unternehmensdatenbank. (ad)
Bild: © Timon – stock.adobe.com
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