Ein Artikel von Jonas Scharner, Werkstudent Presse und Kommunikation beim BiPRO e.V. Brancheninstitut für Prozessoptimierung
Schon lange geht der Trend in allen Lebensbereichen zur digitalen und papierlosen Kommunikation. Auch in der Assekuranz geht die Digitalisierung von Tag zu Tag voran. Ein gutes Beispiel dafür ist die digitale Maklerpost.
Versand und Postkorb
Die digitale Maklerpost ist im Grunde nichts anderes als der Empfang und Versand von Daten anstelle eines Versands mit der konventionellen Post. Es sind die gleichen Informationen und Daten – nur papierlos und online. Zum einen spart dies die Porto- und Versandkosten, zum anderen können angeforderte Dateien schon in Sekundenbruchteilen abgerufen werden. Das macht es vor allem für die Makler einfacher, wenn Kunden zeitnah Informationen zu ihrem Vertrag benötigen. Die Authentifizierung erfolgt über „easy Login“ oder ist durch den Versicherer individuell geregelt. Für die Sicherheit der Daten ist eine Zwei-FaktorAuthentifizierung vonnöten. Nach der Authentifizierung werden dem Maklerverwaltungsprogramm alle bereitbestehenden Dokumente und Daten zur Verfügung gestellt. Der Datenschutz wird durch die BiPRO-Normen gewährleistet.
Die BiPRO-Norm 430.4
Die Norm beschreibt die fachlichen Grundlagen für die automatisierte Übermittlung von vertragsbezogenen Geschäftsvorfällen mit Daten und Dokumenten zwischen einem Provider – dies kann ein Versicherer, ein produktgebendes Unternehmen oder ein beauftragter Dienstleister sein – und einem Consumer – in der Regel ist das der Vermittler. Ziel der Norm ist die Realisierung einer synchronisierten elektronischen Datenhaltung zwischen dem Provider und dem Consumer.
Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel vom Provider hin zum Consumer. Wenn der Bestand nicht beim Produktanbieter, sondern zum Beispiel beim Assekuradeur, Hersteller des Maklerverwaltungsprogramms oder Dienstleister verwaltet wird, kann auch der Produktanbieter ein Consumer sein. Ein Bestand enthält die Daten („Vertragsdaten“) zu einem oder mehreren Verträgen und Anträgen. Dabei dürfen nur die für den Consumer gesetzlich zulässigen Daten übermittelt werden.
Die Norm unterstützt mehrere Anwendungsfälle zur Übermittlung von Stichtagsbeständen mit Vertragsdaten, von Änderungsbeständen mit Vertragsdaten, von Geschäftsvorfällen mit Vertragsdaten, von Dokumenten und Buchungsvorgängen. Mit der Norm können auch Geschäftsvorfälle zu Anträgen, die sich nach der Antragseinreichung ergeben haben, mit Antragsdaten und Dokumenten übermittelt werden.
Use Cases
Auch die in der Norm 430.4 verankerten Use Cases (UC) haben einen enormen Anteil am Bestehen der digitalen Maklerpost. Gerade UC-6 für die Maklerpost diente als Grundlage für die später entstandene Digitalisierungsoffensive Bestandsdatenübermittlung (DIOPLUS BDÜ). Bei diesem Use Case werden nur die Geschäftsvorfälle mit den notwendigen Ordnungsbegriffen wie Vertrags-, Antrags-, Partnernummer, aber ohne vollständige Vertragsdaten übermittelt. Geschäftsvorfälle, die zu Verträgen oder Anträgen durchgeführt werden und zu denen meist auch elektronische Dokumente wie die Police, ein Nachtrag oder eine Rechnung als PDF entstehen, müssen nach ihrem Abschluss zur Übermittlung bereitgestellt werden. Dies gilt auch für Geschäftsvorfälle, die erst in der Zukunft wirksam werden.
Seite 1 Papierlose Kommunikation zwischen Makler und Versicherer
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