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10. Juni 2011
ERGO Stellungnahme zu Riester-Angebotsformularen

ERGO Stellungnahme zu Riester-Angebotsformularen

Die Ermittlungen bezüglich der Riester-Angebotsformulare haben im Hause ERGO einen neuen Sachstand ergeben.

Die Ermittlungen vom heutigen Tag bezüglich der Riester-Angebotsformulare haben im Hause ERGO einen neuen Sachstand ergeben: ERGO hat zahlreiche maschinelle und manuelle Auswertungen auf Stichprobenbasis vorgenommen, um den Sachverhalt zu überprüfen. Dabei wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, zu untersuchen, ob es Abweichungen in den Kostenangaben zwischen Kalkulation, Antragsmaterialien und Policen gab oder ob (systematisch) andere Tarife als beantragt oder Tarife auf nicht zugehörigen Antragsmaterialien policiert wurden. Im Fokus stand aufgrund der Informationen in der Handelsblatt-Anfrage der Tarifwechsel 2004 auf 2005, bei dem es eine Anpassung der Kosten um vier Prozentpunkte gegeben hat. Im Verlauf des heutigen Tages ist der ERGO ein größerer Fehler aufgefallen. Neben dem Standardantrag gab es in der HMI auch einen Spezialantrag, mit dem auch die Riester-Rente beantragt werden konnte. Im Jahr 2005 scheinen fehlerhafte Antragsunterlagen verwendet worden zu sein, bei denen die Kostensätze im Antrag nicht aktualisiert wurden. Nach Unternehmensangaben sei man bei der ERGO zur Zeit dabei zu untersuchen, in wie vielen Fällen diese fehlerhaften Antragsunterlagen Anwendung fanden. Die damals im Beratungsgespräch verwendeten Beispielrechnungen basierten auf der damals aktuellen Version der Angebotssoftware, so dass der Kunde im Beratungsgespräch und in der Police korrekte Daten erhalten hat. Weil aber die Angabe zum Kostensatz auf dem Antragsformular rechtlich bindend ist, haben die jeweiligen Kunden nun Anspruch auf höhere Leistungen als in der Police enthalten sind.