Interview mit Anna Reichhardt, Geschäftsführerin des Maklerunternehmens VML GmbH
Frau Reichhardt, zu Ihrem Produktportfolio zählt auch Versicherungsschutz rund ums Pferd. Haben Sie eine besondere Affinität zu Pferden oder zum Reitsport?
Das Thema Pferd liegt bei uns quasi in der Familie. Mein Mann, der Gründer der VML GmbH, ist auf dem elterlichen Reitbetrieb „Pferdeparadies Leberle“ aufgewachsen und hat natürlich dadurch eine besondere Verbindung und auch das Verständnis sowohl zu Pferden als auch zu deren Besitzern. Man kann sagen, dass dieses Thema bei uns eine Herzensangelegenheit ist.
Wie hat sich denn die Pandemie auf den Reitsport bzw. die Nachfrage nach Pferden ausgewirkt?
Seit Beginn der Pandemie haben wir auf jeden Fall einen Zuwachs an Kunden, die ein Pferd besitzen. Vor allem im ländlichen Raum konnte man den Zuwachs deutlich spüren. Viele Reiter, die bereits ein Pferd besitzen, haben sich innerhalb der letzten zwei Jahre noch ein weiteres Tier angeschafft. Demzufolge haben auch die Reitbeteiligungen zugenommen, da es natürlich für jemand mit mehreren Pferden oft nicht zu bewerkstelligen ist, alle Pferde gleichermaßen zu bewegen. Ebenfalls wissen wir über den elterlichen Reitbetrieb, dass die Nachfrage nach einem Stallplatz deutlich gestiegen ist.
Wiederum hatten Reitschulen und Reitlehrer einen Einbruch, da aufgrund der Coronamaßnahmen Reitunterricht erst einmal nicht gestattet war. Selbst aktuell unterliegt der Reitunterricht der 2G-plus-Regelung.
Ein Pferd zu halten, ohne eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen – wissen Pferdeliebhaber denn, was im schlimmsten Fall auf sie zukommen kann?
Es ist eigentlich allen Pferdebesitzern klar, dass sie eine Pferdehaftpflichtversicherung benötigen, sobald ein Pferd angeschafft wird. Als Pferdebesitzer ohne Haftpflicht für sein Tier würde man in 99% aller Ställe keinen Platz bekommen. Allein aus diesem Grund ist es jedem Pferdebesitzer klar, vorab eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Was im schlimmsten Fall aber auf sie zukommen könnte, ist den wenigsten bewusst. Wenn wir unseren Kunden im Beratungsgespräch erläutern, dass laut BGB der Halter für sein Tier persönlich haftet und es anhand von Beispielen darstellen, ist eindeutig, dass es oftmals unterschätzt wird.
Seite 1 „Pferde sind bei uns eine Herzensangelegenheit“
Seite 2 Haben Sie ein Beispiel?
Seite 3 Mit welchen Kosten ist denn in der Regel zu rechnen, um eine adäquate Absicherung zu erhalten?
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