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16. Juni 2024
Zum aktuellen Stand und zur Zukunft der bAV

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Zum aktuellen Stand und zur Zukunft der bAV

Es gibt Unternehmen, da ist die bAV bereits gut etabliert, jedoch ist dies bei vielen auch noch nicht der Fall. Vor allem, aber nicht nur dort ist Beratung durch Vermittler das A und O. Denn mit mehr bAV könnte in Deutschland so einigen Problemen entgegengewirkt werden, meint Die Stuttgarter.

Die Digitalisierung macht vor keiner Versicherungssparte halt. Inwiefern kann denn etwa künstliche Intelligenz (KI) Makler bei der bAV auch unterstützen?

Per Protoschill: Ich fasse das jetzt einmal etwas breiter. Auf der einen Seite sehen wir in Umfragen schon eine Bereitschaft der Kunden, sich im Vorfeld per KI, mit einem Chatbot, Podcasts u. Ä. zu informieren, und bei bestehenden Verträgen und Prozessen haben mittlerweile automatisierte Plattformen, z. B. der Stuttgarter Betriebsrentenmanager, ihren festen Platz. Doch wenn es um finanzielle Entscheidungen geht, stellen wir fest, dass der Faktor Mensch in Form von qualifizierten Beratern immer noch unabdingbar ist.

Die digitale Rentenübersicht wird zum 01.01.2025 für alle Altersvorsorgeverträge und die gesetzliche Rentenversicherung scharf geschaltet. Provokant gefragt: Braucht es dann noch Vermittler?

Per Protoschill: Gerade dann braucht es den Vermittler! Denn auf der Plattform wird es nur eine Auflistung der Verträge und möglicher Leistungen geben. Auf dieser sozusagen „amtlichen Grundlage“ kann der Vermittler dann sehr gut individuelle Vorsorgevorschläge machen. Das kann auch für Vermittler, die das richtig einsetzen, nochmals einen großen Schub bedeuten. Wir raten Vermittlern, das einfach einmal selbst für sich auszuprobieren.

Wie ist die Situation denn beim Nachweisgesetz einzuschätzen? Ist so manche Sorge der Kritiker bereits wahr geworden?

Dr. Henriette Meissner: Die Bürokratie war und ist aufgrund des Schriftformerfordernisses hoch. Aber – es geschehen noch Zeichen und Wunder – in letzter Sekunde soll noch 2025 in das vierte Bürokratieentlastungsgesetz doch die Textform aufgenommen werden. Willkommen, Deutschland, im Zeitalter der Digitalisierung! Dann besteht auch Hoffnung, dass das strenge Schriftform­erfordernis in der bAV bei der Unterstützungskasse und der Pensionszusage (§§ 4d und 6a EStG) modernisiert wird.

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Seite 3 Wie können insgesamt noch mehr Menschen von der bAV überzeugt werden?

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 24. Juni 2024 - 10:50

Angenommen Fonds mit 5% btto. Rendite, minus 3% Fonds-TER und Versicherkosten, 3% Garantiekoste-die die Förderung annullieren, 2% Inflation sollen lebenslange adäquate Zukunftsvorsorge schaffen. Es wohl eher ein extremes Haftungsrisiko für Vermittler, Betriebsräte und Unternehmer, das nach über 14 Jahren dauerhaft existiert. Keine Falschberatung beim Abschluss und der Betreuung?  Egal welcher Vertriebsweg, die Kunden vertrauen auf seriöse Beratung. Zumindest bei Privatabsicherungen-Rürup, sollte die Branche die Umsetzung unserer Innovation für 9% Rendite-seit 7 Jahren bereit zur weltweiten Umsetzung- schnellstens umsetzen.