Das vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Bundeslagebild 2017 zur Wirtschaftskriminalität zeigt eine dramatische Situation. Kriminelle haben der deutschen Wirtschaft erneut Schäden in Milliardenhöhe zugefügt. Die Wirtschaftskriminalität befand sich auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren. Insgesamt wurden 74.070 Fälle registriert, was einem Anstieg zum Vorjahr um fast 29% entspricht. Die meisten Fälle und die höchsten Schäden wurden im Bereich Betrug erfasst. 48.103-mal haben Betrüger zugeschlagen und so Schäden von über 2 Mrd. Euro verursacht. Das ist eine beträchtliche Steigerung um 65% im Vergleich zum Jahr 2016, in dem noch 29.160 Betrugsfälle gemeldet wurden.
Die Dunkelziffer sei indes ungleich höher, vermutet das BKA. So könne die polizeiliche Kriminalstatistik das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wiedergeben. Dies liege zum einen daran, dass Wirtschaftsstraftaten von den Staatsanwaltschaften oder Finanzbehörden unmittelbar, also ohne Polizeibeteiligung, verfolgt würden, zum anderen daran, dass Unternehmen Reputationsschäden befürchteten, wenn sie sich als Opfer einer Wirtschaftsstraftat zu erkennen gäben.
Eine Legaldefinition des Begriffs Wirtschaftskriminalität existiert in Deutschland nicht. Eine etwas ausschweifende, jedoch treffende kriminologische Definition bringt das ganze Dilemma aber auf den Punkt: Danach handelt es sich bei Wirtschaftskriminalität um die vertrauensmissbrauchende Begehung von Straftaten im Rahmen einer tatsächlichen oder vorgetäuschten wirtschaftlichen Betätigung, die unter Gewinnstreben die Abläufe des Wirtschaftslebens ausnutzt und zu einer Vermögensgefährdung oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes führt.
Die Frage ist, ob sich Unternehmen vor einem Vertrauensmissbrauch und dem damit meist einhergehenden immensen Vermögensverlust schützen können. Oder anders gefragt: Können Schäden aus kriminellen Handlungen, insbesondere Betrug, versichert werden?
Formen der Wirtschaftskriminalität
Um zu verstehen, vor welchen kriminellen Handlungen sich Unternehmen konkret in Acht nehmen müssen, hilft es, die derzeit am häufigsten vorkommenden Betrugsmuster zu betrachten. Denn nur wer die Möglichkeit erkennt, dass er vielleicht gerade mit einem Betrüger kommuniziert, hat die Chance, nicht als Opfer zu enden.
CEO-Fraud
Das bekannteste Betrugsszenario ist ein CEO-Fraud, der auch als Fake-President-Masche bezeichnet wird. Bei dieser Art des Betrugs geben sich die Täter ihren Opfern gegenüber als deren Vorgesetzte aus. Mittels E-Mail fordern sie Überweisungen hoher Geldbeträge, meist auf Konten im Ausland. Die E-Mail spiegelt vor, von dem Geschäftsführer des Unternehmens zu sein. Darin wird erklärt, dass das Geld für eine dringende und streng geheime Transaktion benötigt würde. Niemand außer dem angeschriebenen Mitarbeiter selbst dürfe von dem Vorgang erfahren. Psychologisch derart unter Druck gesetzt, führt der getäuschte Mitarbeiter die Überweisung aus.
Payment Diversion Fraud
Eine weitere Spielart des Betrugs mittels E-Mail ist ein sogenannter Payment Diversion Fraud, die betrügerische Veranlassung zur Umleitung von Zahlungen auf fremde Konten. Die Betrüger geben sich dem Mitarbeiter gegenüber als ihm bekannte Lieferanten aus und teilen mit, eine neue Bankverbindung zu haben. Künftige Bezahlungen von Warenlieferungen sollten nur noch auf dieses Konto geleistet werden. Da die Lieferungen durch den echten Lieferanten auch tatsächlich erfolgt sind, fällt der Mitarbeiter auf die Täuschung herein und überweist das Geld auf ein falsches Konto.
Fake Identity Fraud
Stark zunehmend sind die Fälle des Fake Identity Fraud. Diese Begehungsart des Betrugs zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Kriminellen per E-Mail als dem Unternehmen bekannte Kunden ausgeben. Mit gefälschten Identitäten bestellen sie Waren und lassen diese an dem Unternehmer bisher unbekannte Lieferadressen senden. Eine anschließende Bezahlung durch den echten Kunden bleibt natürlich aus. Auch die Waren können nicht mehr zurückerlangt werden, da sie von den Tätern bereits an andere Orte verbracht wurden.
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