Mögliche Versicherungslösungen
Da die Kriminellen zur Tatbegehung die Anonymität elektronischer Kommunikationswege wie E-Mail oder Telefon ausnutzen, wird der Betrüger irrtümlich schnell als Hacker qualifiziert. Schäden, die durch Hackerangriffe entstehen, sollten mittels einer Cyber-Risk-Versicherung versichert werden. Der Trigger, der den Versicherungsschutz auslöst, ist nach den GDV-Musterbedingungen und marktüblichen Cyberrisiko-Versicherungsbedingungen eine Informationssicherheitsverletzung. Eine solche liegt vor, wenn die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten aus der IT des Versicherungsnehmers beeinträchtigt wurde. In den oben beschriebenen Szenarien wurden die Taten zwar mittels E-Mails begangen, zu einem Eingriff in die IT des Unternehmens kam es jedoch nicht. Der Deckungsbereich der meisten Cyber-Risk-Versicherungen wäre damit nicht eröffnet. Das Unternehmen würde keine Entschädigung erhalten.
Werden Warenlieferungen vom Besteller nicht bezahlt, so wie es bei einem Fake Identity Fraud der Fall ist, kann eine Warenkreditversicherung zum Schutz vor Forderungsausfällen abgeschlossen werden. Voraussetzung für den Deckungsschutz ist, dass zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ohne einen solchen ist auch von einer Warenkreditversicherung keine Entschädigungsleistung zu erwarten. Im Betrugsfall hat das Unternehmen mit dem vermeintlichen Kunden keinen gültigen Vertrag geschlossen. Bei Schäden durch Identitätsbetrug bietet eine Warenkreditversicherung somit nicht den erforderlichen Schutz.
Wird das Vertrauen durch Kriminelle perfide ausgenutzt und entsteht dem Unternehmen dadurch ein Vermögensschaden, ist eine Vertrauensschadenversicherung die richtige Lösung. Diese deckt Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen von Dritten und durch Mitarbeiterkriminalität verursacht werden. Mit der Internet- und WirtschaftskriminalitätsPolice bietet die R+V Versicherung ein Produkt, das Kunden an ihre Bedürfnisse anpassen können. Verfügt das Unternehmen bereits über eine Cyber-Risk-Deckung, kann der Baustein Internetkriminalität abgewählt werden. Der Vorteil einer individuell anpassbaren Vertrauensschadenversicherung liegt auf der Hand: Deckungsüberschneidungen werden vermieden und der Versicherungsnehmer zahlt nur für das, was er wirklich braucht.
Laut Zahlen des GDV haben sich bereits über 50% der versicherten Unternehmen für eine Vertrauensschadenversicherung der R+V entschieden. Dies dürfte auch daran liegen, dass bedingungsgemäß im Versicherungsfall auf die Anwendung des § 81 Abs. 2 VVG (Mitverschulden) verzichtet wird. Ein enormer Vorteil gegenüber dem Markt, den die Wiesbadener Versicherung mit dem Plus damit ihren Kunden bietet. Denn nur so hat er die Sicherheit, bei einem Betrug die volle Entschädigung zu erhalten.
- Den Artikel sowie weitere Artikel zum Thema finden sich in unserem E-Paper zur Sonderedition „Gewerbeversicherung“, das im Rahmen des AssCompact Gewerbe-Symposiums entstanden ist. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung lesen Sie hier.
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