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23. April 2025
White-Label-Versicherung: Was die BaFin Verbrauchern rät

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White-Label-Versicherungen: Hinschauen, wer hinter der Police steckt

White-Label-Versicherung: Was die BaFin Verbrauchern rät

Worauf Kunden nach Ansicht der BaFin achten sollen

Die Versicherungsaufsicht weist darauf hin, wie wichtig es für Kundinnen und Kunden ist, zu wissen, ob es sich bei einem Angebot um ein White-Label-Produkt handelt, da in diesem Fall zwei verschiedene Unternehmen beteiligt sind. Über beide sollten sich Interessierte umfassend informieren. Angaben dazu finden sich oft auf Webseiten oder in Apps, allerdings meist im Kleingedruckten, in Fußnoten, im Impressum oder in den häufig gestellten Fragen (FAQ). Die BaFin empfiehlt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), den Versicherungsantrag und den Versicherungsschein genau zu prüfen – darin muss klar ersichtlich sein, welches Unternehmen tatsächlich das Versicherungsrisiko trägt.

Vergleich, Beratung und Datenschutz

Ein Vergleich lohnt sich grundsätzlich: Leistungen, Risikobeschränkungen und das Preis-Leistungs-Verhältnis können je nach Anbieter und Produkt stark variieren. Dabei sollten auch besondere Merkmale wie Zusatzleistungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist zudem nicht nur der Preis, sondern auch, welche Bedingungen und Ausschlüsse gelten – diese unterscheiden sich je nach Versicherung erheblich. So können etwa bei Krankenzusatzversicherungen Wartezeiten anfallen oder bei Tierkrankenversicherungen bestimmte Eingriffe ausgeschlossen sein. Wer sich mit den Bedingungen vertraut macht, kann spätere Enttäuschungen vermeiden, so die BaFin.

Auch im digitalen Versicherungsabschluss gelten dieselben Regeln wie im stationären Vertrieb. Wer eine Beratung wünscht oder unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, beim Kundenservice nachzufragen – auch, um zu klären, wer der eigentliche Versicherer ist.

Da bei White-Label-Versicherungen mindestens zwei Unternehmen Daten austauschen, sollten Kunden besonders aufmerksam mit ihren persönlichen Informationen umgehen, auch darauf geht die BaFin ein. Die technischen Schnittstellen zwischen den Beteiligten können potenziell ein erhöhtes Risiko für Datenschutzprobleme darstellen. Es sei daher ratsam, genau zu prüfen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden sollen, und nur dann einzuwilligen, wenn man damit wirklich einverstanden ist. (bh)

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