Gesetzliche Altersvorsorge: Einstieg in Kapitaldeckung
Um diese Zusagen allerdings generationengerecht abzusichern, planen die Parteien zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusteigen. Dazu wird nach Angaben der Verhandlungsergebnisse das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds geprüft. In einem ersten Schritt wollen die künftigen Koalitionäre der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Mrd. Euro zuführen. „Hier bewahrheitet sich leider unsere Befürchtung, dass die künftige Bundesregierung plant, zu prüfen, einen Staatsfonds für alle Vorsorgesparer aufzulegen“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Ampelkoalition sollte jedoch bei aller Tatkraft nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und die Altersvorsorge für alle standardisieren. Denn die Lebenslagen von Menschen in unserem Land sind zu individualisiert, als dass man allen mit einem Einheitsprodukt gerecht wird. Hier bedarf es flexibler Angebote, für die eine Beratung durch Versicherungsvermittler zentral ist. Daher vermissen wir auch Aussagen zur sozialpolitischen Bedeutung unseres Berufsstands. Der BVK bietet sich hier als sachverständiger Ansprechpartner und Ratgeber für die Koalitionäre an“, so Heinz weiter. Zudem soll der Rentenversicherung auch ermöglicht werden, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen. Darüber hinaus haben die Sondierer aber die weitere Finanzierung der Sozialsysteme (noch) nicht verraten: Auch mögliche Beitragserhöhungen sind nämlich nicht vom Tisch. Denn zumindest fehlt im Ergebnisbericht ein eindeutiges Bekenntnis von SPD, Grünen und FDP zur Einhaltung der 40%-Grenze bei den Sozialabgaben.
Reform der privaten Altersvorsorge
Aber auch bei der privaten Vorsorge soll sich einiges ändern: „Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen“, so die Angaben im Ergebnisbericht. Außerdem soll künftig die Möglichkeit bestehen, dass private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester eine gesetzliche Anerkennung finden. Geringverdiener sollen mit speziell zugeschnittenen Anreizen zum Abschluss einer privaten Altersvorsorge motiviert werden. Für laufende Riester-Verträge gelte ein Bestandschutz. Der Sparerpauschbetrag soll auf 1.000 Euro erhöht werden.
Keine Aussagen zum Provisionsverbot
Die Frage nach dem künftigen Vergütungssystem im Vermittlungsgeschäft wurde indes noch nicht angesprochen. „Wie heute ein Versicherungsmakler die Vermittlung einer Gebäudehaftpflicht vergütet bekommt, ist sicherlich nicht Thema von Sondierungsgesprächen. Da sollten wir unsere Branche auch nicht überhöhen“, hegte Klein überzogene Vorstellungen nach einer raschen Verständigung in der Frage ein. Wenn es überhaupt zu solchen Themen kommen werde, so der Votum-Vorstand, werde es zunächst diverse Sondierungs- und Arbeitsgruppen geben. Und mit entsprechenden Referentenentwürfen rechnet Klein „maximal in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode“ – und diese würden auch nicht zu einem sofortigen Provisionsverbot führen, sondern „wenn, dann zu einem Ausstieg aus dem provisionsbasierten System“, so Klein weiter. (as)
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