Ein Artikel von Adrian Schmidt, Gründer und Geschäftsführer von KÄPSELE
Der aktuelle Gesetzentwurf der FDP zu steuerlich geförderten Aktien- und ETF-Sparplänen hat in der Finanzwelt unserer Meinung nach für deutlich zu wenig Aufsehen gesorgt. Gerade als Vermittler mit Fokus auf den Bereich Leben und Altersvorsorge sind für uns einige Implikationen unklar und die Auswirkungen sollten dringend diskutiert werden.
Ziel des Entwurfs ist, den Anreiz zur Altersvorsorge zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für ein steuerbegünstigtes Investieren für das Alter zu schaffen. Der Kerngedanke ist also ähnlich der Reform von 2005 und durchaus sinnvoll. Ob die Umsetzung am Ende der gleichen Kritik ausgesetzt sein wird wie heute Riester- und Rürup-Rente, wird sich zeigen.
Ziel des Gesetzentwurfs
Die Idee der FDP, die private Altersvorsorge zu stärken und mehr Aktivität am Kapitalmarkt zu fördern, ist hier längst überfällig und auch im Koalitionsvertrag aus dem Dezember 2021 ist die Reform niedergelegt. Mit dem Altersvorsorgedepot soll zusätzlich zum Generationenkapital jetzt also auch noch die wirkliche Aktienrente kommen – also eine Rente, bei der die Rentenhöhe von den Erträgen am Aktienmarkt abhängt.
Dass Aktien und ETFs hier in den jungen Generationen längst angekommen sind, zeigen die Zahlen von beispielsweise Extra-ETF, die von 7,1 Millionen monatlichen ETF-Sparplänen sprechen. Diese sollen bis 2028 auf etwa 10,7 Millionen anwachsen und das Altersvorsorgedepot könnte zu diesem Wachstum beitragen.
Steuerliche Freistellung von Sparplänen
Ein zentraler Aspekt des Entwurfs ist die steuerliche Freistellung von Aktien- und ETF-Sparplänen. In unterschiedlichen Quellen werden mehrere Varianten der Besteuerung genannt, es scheint also noch mehr oder minder unklar, wie die Ausgestaltung letztlich aussieht.
Teilweise wird von steuerfreien Erträgen gesprochen, teilweise von nachgelagerter Besteuerung. Teilweise sollen rein die Erträge unter den persönlichen Einkommensteuersatz fallen. Und alle diese Varianten werden im selben Artikel und Interview mit Dr. Florian Toncar von der FDP genannt.
Der aktuelle Entwurf orientiert sich laut Herrn Toncar sehr stark an den bisherigen Fördermöglichkeiten der Riester-Rente und soll diese erweitern und ausbauen. Nehmen wir ihn hier beim Wort, sind jährliche Einzahlungen bis zu 2.100 € steuerlich begünstigt, wobei dieser Betrag möglicherweise noch angehoben wird. Zulagen und Sonderausgabenabzug bleiben dann wie bisher bestehen. Wertpapiere und Fonds könnten dann während der Ansparphase steuerfrei verkauft und reinvestiert werden.
Ob die Erträge steuerfrei bleiben, wagen wir zu bezweifeln, da eine Besteuerung dann sowohl bei Einzahlung als auch bei Entnahme komplett entfiele. Selbst wenn nur die Erträge besteuert würden, Einzahlungen allerdings komplett steuerfrei blieben, wäre das eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Riester-Förderung.
Unsere Vermutung ist, dass Entnahmen aus dem Altersvorsorgedepot in der Rentenphase komplett versteuert werden.
Auch wurde angedeutet, dass die Wertpapiere bis zur Rente gehalten werden müssen und dann ähnlich wie beim Riester nur teilweise kapitalisiert werden können.
Der Entwurf sieht zudem eine Vereinfachung der Steuererklärung für Kapitalerträge vor. Durch eine automatische Meldung der steuerfreien Sparpläne an das Finanzamt sollen Anleger von bürokratischem Aufwand entlastet werden.
Seite 1 Warum das Altersvorsorgedepot eine gute Idee sein könnte
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