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13. Juli 2023
Wärmepumpe & Co.: VHV erweitert Wohngebäude und Hausrat
Wärmepumpe & Co.: VHV erweitert Wohngebäude und Hausrat

Wärmepumpe & Co.: VHV erweitert Wohngebäude und Hausrat

Die VHV passt die Leistungen ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen an. Ab sofort sind in einigen Tarifen Wärmepumpen, Stecker-Solaranlagen für Balkone sowie Ladestationen abgesichert. Der neue Leistungsumfang gilt für Neuverträge und Bestandskunden.

Die VHV Allgemeine Versicherung baut die Leistungen ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung aus. In einigen Tarifen sind ab sofort Wärmepumpen, Stecker-Solaranlagen für Balkone sowie stationäre und mobile Ladestationen versichert. Der neue Leistungsumfang gilt für Neuverträge ebenso wie für Bestandskunden. „Unsere Kundinnen und Kunden möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Nachfrage zu Versicherungsschutz im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien hat daher stark zugenommen. Wir haben die Vermittler- und Kundenwünsche aufgenommen und entsprechende Lösungen entwickelt“, erklärt Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing der VHV Allgemeine Versicherung.

Die Anpassungen im Detail

Konkret ist im Tarif Wohngebäude EXKLUSIV seit Anfang Juli der Diebstahl von Wärmepumpen bis 35.000 Euro und von stationären Ladestationen für Elektrofahrzeuge bis 2.500 Euro versichert.

Im Tarif Hausrat KLASSIK sind Stecker-Solaranlagen für Balkone gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme versichert und auch gegen einfachen Diebstahl bis 5% der Versicherungssumme abgedeckt.

Der Tarif Hausrat EXKLUSIV bietet künftig auch für Mieter oder Wohnungseigentümer Versicherungsschutz von Wallboxen (Wandladestation für E-Fahrzeuge) gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl. Auch mobile Ladestationen, die als Kfz-Zubehör gelten, sind ab sofort im Tarif Hausrat EXKLUSIV abgesichert.

Vor dem aktuellen Produkt-Update waren Wärmepumpen bereits im Tarif Wohngebäude KLASSIK-GARANT gegen die Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert. Sofern der Baustein ELEMENTAR I (z. B. Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, Erdbeben) oder II (Hochwasser) miteingeschlossen ist, gilt auch hier die Wärmepumpe als mitversichert. (tk)

Bild: © yavdat – stock.adobe.com