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11. Juli 2022
vzbv mahnt Makler wegen Klauseln im Maklervertrag ab

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vzbv mahnt Makler wegen Klauseln im Maklervertrag ab

Eine Frage des Blickwinkels

Ob es sinnvoll ist, in Maklerverträgen auf umfangreiche und im Zweifel häufig anpassungsbedürftige Klauselwerke zu setzen, ist letztlich eine Frage des Blickwinkels. Mit eristischer Fantasie, genügend Geduld und Akribie kann man sich ein Maklerleben lang mit der Optimierung des Maklervertrages beschäftigen. Dabei gilt: Je komplizierter und detaillierter der Maklervertrag, umso mehr Erklärungs- und Änderungsbedarf. Und je umfangreicher der Vertrag, desto eher unterschwellige Befürchtungen beim Kunden, eventuell übervorteilt zu werden. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass Verbraucherschützer nachteilige Klauseln aufs Korn nehmen. Das ist auch keineswegs ein Novum, wie teilweise angemerkt wird. Spätestens seit der Entscheidung des LG Leipzig im Jahr 2016 war damit zu rechnen. Dass nun früher als zweckmäßig und rechtssicher empfohlene Klauseln einem ständigen Nachbesserungsprozess ausgesetzt sind, erinnert ein wenig an eine Stelle aus der wunderschönen Ballade vom Zauberlehrling unseres großartigen Dichterfürsten Johann Wolfgang von Goethe, in der es heißt: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.“

Es ist deshalb durchaus überlegenswert, im Geschäftsverkehr mit Kunden mit einem auf das Wesent­liche beschränkten Standardmaklervertrag zu operieren, der eine ausgewogene Risikoverteilung gewährleistet und doch nicht ständig geändert werden muss. Im Zuge der VVG-Reform hatte schon der kluge Professor Römer, zunächst Vorsitzender des Versicherungssenats beim BGH, dann erster Ombudsmann für Versicherungen, dafür plädiert, dem Kunden die wichtigsten Inhalte und Risiken eines Versicherungsvertrages auf einer Seite zu erklären. Vor nachteiligen Folgen des „Kleingedruckten“ würden im Zweifel die Gerichte schützen. Wenn ein Kunde die wichtigsten Punkte eines Maklervertrages verstanden und akzeptiert hat, ist die Basis für eine harmonische Zusammenarbeit gelegt.

Hans-Ludger Sandkühler

Hans-Ludger Sandkühler ist aus­gewiesener Experte in Maklerfragen, gefragter Referent und Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Außerdem ist er Mitinitiator des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ sowie Geschäftsführer des Instituts für Verbraucherfinanzen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2022, S. 78 f., und in unserem ePaper.

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