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13. April 2024
Versicherungsschutz für Hobbymusiker

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Versicherungsschutz für Hobbymusiker

Versicherungsschutz für Hobbymusiker

Der richtige Versicherungswert

Als Faustregel gilt: Für ein Instrument oder Sound-Equipment, das heutzutage noch neu hergestellt wird bzw. erhältlich ist, wird der aktuelle Verkaufspreis zur Wertermittlung herangezogen. Bei historischen Streichinstrumenten spielt beispielsweise der Erbauer und in diesem Zusammenhang das Alter des Instruments eine wesentliche Rolle bei der Wertermittlung.

Bei Vintage-Gitarren ist mitunter entscheidend, welche berühmte Musikerin oder welcher berühmte Musiker das Instrument in der Vergangenheit gespielt hat. Ein weiterer Aspekt ist, wie kunstvoll ein Instrument handwerklich gefertigt wurde und in welchem Zustand es sich befindet. Nicht zuletzt ist auch der Klang von Bedeutung. Instrumentenbesitzern, die ein solches Instrument versichern möchten, ist zu empfehlen, sich von professionellen Instrumentenbauern oder durch Sachverständige eine Wertbestätigung ausstellen zu lassen. Historische Instrumente benötigen ab einem bestimmten Wert zusätzlich ein Echtheitszertifikat, das – falls nicht mehr vorhanden – ebenfalls von erfahrenen Instrumentenbauern ausgestellt wird.

Neuwert oder Zeitwert — was ist der Unterschied?

Für Instrumente, die im Laufe der Zeit eher an Wert verlieren – das kann zum Beispiel bei Blasinstrumenten der Fall sein –, ist eine Neuwertversicherung auf Basis des Kauf- oder Listenpreises sinnvoll. Bei Instrumenten, die im Laufe der Zeit eher an Wert gewinnen, sollte dagegen der Zeitwert entsprechend der aktuellen Beschaffenheit, dem Alter und der Abnutzung versichert und der Wert regelmäßig angepasst werden.

Sogenannte Meister- oder auch Vintage-Instrumente versichern SINFONIMA und I´M SOUND zu einem fest vereinbarten Wert. Dieser wird von einem anerkannten Sachverständigen bestätigt und bei Totalverlust ersetzt. Wir empfehlen, das Instrument spätestens nach vier Jahren neu bewerten und bei Veränderungen den Versicherungswert anpassen zu lassen. Hochwertige Streichinstrumente oder Vintage-­Gitarren erfahren im Laufe der Zeit meistens eine Wertersteigerung.

In eigener Sache unterwegs? Veranstalterhaftpflicht nicht vergessen!

Man muss nicht unbedingt professioneller Musiker sein, um von Zeit zu Zeit selbst auf der Bühne zu stehen. Bands oder Solokünstler, die im Rahmen ihres Hobbys auch eigene Konzerte oder Partys veranstalten, einen Club mieten oder auf Straßen- oder Sportfesten spielen, haften persönlich für selbst verschuldete Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Und zwar unbegrenzt und in voller Höhe. Oder sie werden für etwas haftbar gemacht, wofür sie nicht verantwortlich sind. Für solche Fälle ist die Veranstalter-Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie kümmert sich um den Schaden oder wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls auch vor Gericht ab. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung lässt sich bei der Mannheimer auch sehr bequem per Deckungsauftrag vereinbaren.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © abstract – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Rainer Pister