AssCompact suche
Home
Assekuranz
29. Juli 2016
Versicherungsschutz für höher deklarierte Lagerware

Versicherungsschutz für höher deklarierte Lagerware

Es gibt viele Beispiele, bei denen Spediteure beim Versicherungsschutz den Kürzeren ziehen. Neue Spediteurbedingungen verringern nun die Haftung der Logistikunternehmen. Die KRAVAG hat auf dieser Grundlage einen neuen Versicherungsschutz entwickelt, den Ralph Häusser, Leiter Verkehrshaftung bei der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, vorstellt.

Hundert Boxspringmatratzen, die auf ihren Einsatz auf der Möbelmesse warteten. Die disponierte Einlagerung nahm der Spediteur in seinem betriebseigenen Lager vor. Ein Defekt in der Sprinkleranlage, deren Reparatur der Spediteur immer wieder hinausgeschoben hatte, ver­ursachte einen Kurzschluss und Feuer brach aus. Danach waren alle Matratzen unbrauchbar. Neben dem Totalschaden im Wert von 50.000 Euro wurde auch der Messeauftritt des Herstellers zum Verlustgeschäft.

Auftraggeber und Spediteur hatten zuvor in ihrem Verkehrsvertrag die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) von 2003 vereinbart. Diese begrenzten die schadensbezogene Haftungssumme des Spediteurs auf 5.000 Euro für Güterschäden. Der Verlader hatte das Nachsehen und der Spediteur für immer einen Kunden verloren.

In diesem Jahr und bei einem Verkehrsvertrag nach den neuen ADSp 2016 könnte der Schaden ganz anders geregelt werden. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) empfiehlt seit 01.01.2016 die aktualisierten ADSp 2016 als Grundlage für Verkehrsverträge. Aus Versicherungssicht sind die neuen ADSp ebenfalls vorteilhaft – sowohl für Spediteure als auch für ihre Kunden. Denn die weitergehenden Haftungs­regelungen bieten einerseits den Auftraggebern eine nachhaltigere Absicherung. Und für den Spediteur andererseits bleibt die Haftung weiterhin begrenzt – wenn auch auf die höhere Summe von 25.000 Euro pro Schadenfall. Ein Risiko, das sein Versicherungsschutz in der KRAVAG-Logistic-Police mit abdeckt. Doch bei hochwertigen Gütern reicht diese Höchstsumme nicht aus. Hier sollte der Spediteur dem Einlagerer gegen Entgelt einen höheren Haftungsersatz anbieten.

Neues Produkt: ADSp-Lager-PLUS

Als Spezialversicherer für das Verkehrsgewerbe und Logis­tiker hat die KRAVAG umgehend auf die Veränderungen reagiert und mit der Zusatzdeckung ADSp-Lager-PLUS (ALP) einen neuen Versicherungsschutz für Spediteure und ihre Auftraggeber entwickelt.

Mit ihr kommt der Spediteur seiner Verpflichtung nach, eine Absicherung für höher deklarierte Lagergüter bereitzustellen. Darüber hinaus kann er auf Wunsch in der ALP-Deckung auch Güterfolgeschäden und Vermögensschäden bis 100.000 Euro versichern.

Im Fall der Boxspringmatratzen würde heute mit der Absicherung der ADSp-Lager-PLUS zumindest versicherungstechnisch alles glatt laufen: Dank der Absicherung mit ADSp-Lager-PLUS gleicht der Spediteur den Totalschaden von 50.000 Euro an den Hersteller aus. Auch für den Vermögensschaden, der durch den Messeausfall entstand, erhält der Verlader Ersatz. Der Spediteur bleibt damit auch im Haftungsfall ein zuverlässiger Dienstleistungspartner für seine Kunden – ohne die eigene Liquidität zu gefährden.

Die Versicherungsexperten in den Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG) informieren gerne umfassend über die ADSp 2016 sowie deren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Spediteuren und Auftraggebern.

Versicherungsschutz für höher deklarierte Lagerware

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2016, Seite 32.