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10. August 2023
Vermögensvorsorge: Haftung des Bevollmächtigten

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Vermögensvorsorge: Haftung des Bevollmächtigten

Vermögensvorsorge: Haftung des Bevollmächtigten

Was sind die ersten Aufgaben eines Bevollmächtigten?

Nach der Unterschrift unter die Vorsorgevollmacht ist im ersten Schritt eine detaillierte Vermögensaufstellung zu erstellen, also einschließlich aller Vermögenswerte und Schulden des Vollmachtgebers. Geben Vollmachtgeber keine Auskunft über ihren Vermögensstatus, ist zu überlegen, ob Bevollmächtigte die Aufgabe überhaupt annehmen, weil das notwendige Vertrauen nicht vorhanden zu sein scheint. Haftung für etwas zu übernehmen, von dem der Bevollmächtigte keine Kenntnis hat, kann große Gefahren hervorrufen und deshalb ist so ein Vertrag mit größter Vorsicht einzugehen. Für Ehepartner als Bevollmächtigte gelten weichere Haftungsregeln.

Die Aufgaben eines Bevollmächtigten variieren je nach Art der Vollmacht und den spezifischen Bedürfnissen des Vollmachtgebers. Im Allgemeinen kann von einem Bevollmächtigten erwartet werden, dass er die finanziellen Angelegenheiten im Sinne und nach dem Risikoprofil des Vollmacht­gebers verwaltet.

Darüber hinaus sollte der Bevollmächtigte, insbesondere wenn er Geschäfte für den Vollmachtgeber abwickeln muss, alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren. Es empfiehlt sich, ein detailliertes Aufzeichnungssystem zu führen, das alle Einnahmen und Ausgaben des Vollmachtgebers genau auflistet. Belege für alle Transaktionen sollten sicher aufbewahrt werden. Sollte es zu Unstimmigkeiten mit den Erben des Vollmachtgebers kommen, ermöglicht eine gründliche Dokumentation dem Bevollmächtigten, seine Handlungen nachzuweisen.

Weitere Verpflichtungen

Als Bevollmächtigter kann es notwendig sein, verschiedene Verträge abzuschließen oder zu kündigen, einschließlich Mietverträgen, Versicherungsverträgen, Verträgen mit Pflegediensten oder Heimverträgen. Bei der Auflösung einer Wohnung könnte es auch notwendig sein, Rückerstattungen von Kautionen oder anderen geleisteten Zahlungen sicherzustellen. Ist der Vollmachtgeber verschuldet, sollten sich Bevollmächtigte Unterstützung bei Schuldnerberatungen suchen.

Erbt der Vollmachtgeber vor seinem Tod, hat der Bevollmächtigte die Erbschaftsangelegenheiten zu regeln, sofern der Vollmachtgeber nicht dazu in der Lage ist. Überprüft werden muss z. B. die Erbannahme, was bei einem überschuldeten Nachlass bis zur Erbausschlagung gehen kann. Treten dabei Fragen oder Probleme auf, ist das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Erbrecht sinnvoll. Der Fachanwalt wird aus dem Vermögen des Vollmachtgebers bezahlt.

Auch steuerliche Pflichten fallen in den Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten, wozu z. B. die Erstellung und fristgerechte Einreichung der Steuererklärung des Vollmachtgebers zählen, wobei erfahrungsgemäß großes Haftungspotenzial besteht. Empfehlenswert ist das Hinzuziehen eines Steuer­beraters, dessen Honorar ebenfalls aus dem Vermögen des Vollmachtgebers zu zahlen ist.

Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

In bestimmten Fällen kann die Haftung des Bevollmächtigten beschränkt oder ausgeschlossen werden. Die Haftung bei Ehegatten ist eingeschränkter. Um potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, könnte der Bevollmächtigte auch in Betracht ziehen, zusätzliche Vereinbarungen zu treffen, die seine Verpflichtung zur Rechenschaft gegenüber den Erben des Vollmachtgebers ausschließen.

Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Regelung in einem zusätzlichen Dokument zur Vorsorgevollmacht erfolgen, wo jedoch juristische Beratung empfohlen ist. Allerdings darf die Haftungsbeschränkung nicht gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen oder den Vollmachtgeber unangemessen benachteiligen. Zudem ist eine Haftungsbeschränkung bei vorsätzlichem Handeln des Bevollmächtigten unwirksam.

 
Ein Artikel von
Ulrich Welzel