Nachhaltigkeit ist seit Jahren ein wichtiges Schlagwort für Unternehmen, Werbung und Verbraucher und findet sich neben allen möglichen Produktbereichen auch in der Finanz- und Versicherungswirtschaft wieder. Doch zunehmend werden Verbraucher, die bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achten wollen, von Unternehmen durch irreführende Aussagen und unlautere Werbung getäuscht. „Es ist nach wie vor gesetzlich nicht definiert, was denn ‚nachhaltige Geldanlagen‘ genau sein sollen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ). „Die Unternehmen nutzen das gezielt im Marketing für ihre Produkte aus.“ Und tatsächlich seien im Werbematerial von Finanzproduktanbietern immer wieder rechtswidrige irreführende Versprechungen vorzufinden, heißt es von der VZ. Man gehe daher gegenwärtig in mehreren laufenden Verfahren gegen Finanz- und Versicherungsanbieter vor, die mit nicht nachvollziehbaren oder gar falschen Versprechungen für ihre Finanzprodukte werben, schreibt die VZ in einer Pressemitteilung weiter.
Verfahren 1: Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
In einem aktuellen Verfahren hat die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. der VZ auf eine Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie hatte für ein „Gesundheitskonto“ geworben, bei dem es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelte, und hierbei das Produkt als „GrüneRente“ angepriesen. Verbraucher würden hier „nachhaltig investieren“ und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft fördern. Der Versicherer habe dabei aber nicht klargestellt, wie die angebotenen Investitionen dies erreichen sollen, kritisiert die VZ. Laut Versicherungsbedingungen würden „ökologische oder soziale Merkmale“ lediglich „berücksichtigt“. „Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt aber nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus“, so Nauhauser. Damit enthalte der Versicherer den Verbrauchen wesentliche Informationen vor, die diese benötigen würden, um eine informationsgeleitete Entscheidung treffen zu können, monieren die Verbraucherschützer.
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