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1. September 2023
Verbraucherschutz: BaFin prüft Produkte und Vertrieb der Versicherer
Verbraucherschutz: BaFin prüft Produkte und Vertrieb der Versicherer

Verbraucherschutz: BaFin prüft Produkte und Vertrieb der Versicherer

Bei einer BaFin-Veranstaltung am Donnerstag erklärte BaFin-Chef Mark Branson und der scheidende Versicherungsaufseher Dr. Frank Grund, dass die BaFin ihren Fokus mehr auf Produkte, Vertrieb und faire Preise legen werde. Für Versicherer wird es ungemütlicher.

Aus Kundensicht genüge es nicht, dass ein Versicherer nicht pleitegehe, so in etwa hieß es am Donnerstag dieser Woche auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht. Konzentrierte sich die Arbeit der BaFin aufgrund der Niedrig- und Negativzinsen zuletzt vor allem auf Solvenzfragen, rücken deshalb nun mehr und mehr Produkte und Vertrieb der Versicherer in den Fokus der Aufsicht. Die BaFin zählt den kollektiven Verbraucherschutz zu ihren wichtigsten Aufgaben. Im vergangenen Herbst hatte sie hierzu eine eigene Strategie aufgelegt.

Durchsetzung des Merkblatts vom Mai

Bestes Beispiel ist die Durchsetzung des „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten" (AssCompact berichtete). Damit soll der angemessene Kundennutzen derartiger Produkte gesichert und Interessenkonflikte im Vertrieb vermieden werden. Im Fokus stehen dabei auch immer wieder die Kosten der Produkte und damit eng verbunden die Provisionshöhe für die Vermittlung.

Bereits im vergangenen Jahr prüfte die BaFin diesbezüglich drei Versicherer, teilte Versicherungsaufseher Dr. Frank Grund gegenüber Journalisten am Rande der Konferenz mit. In diesem Jahr sei man mit sechs Versicherern im Gespräch. Namen nennt die BaFin nicht (bei der Feststellung von IT-Mängeln bei Versicherern hatte die BaFin dies zuletzt getan). Die Gespräche seien konstruktiv, so Grund. Im Grunde gehe es aber letztlich darum, wie weit man sich aufeinander zubewege.

Unangenehme Gespräche für die Versicherer

In einer Konferenz-Diskussion zum Verbraucherschutz klang durch, dass die Gespräche für die Versicherer nicht angenehm sind. Die BaFin weist allerdings auch darauf hin, dass vieles davon bereits seit Bestehen des §48 VAG gelte, die Versicherer nun aber ihre Prozesse klarer aufsetzen müssten, etwa die zur Zielmarktdefinition.

Generell müssen sich die Versicherer laut BaFin-Vertreter auf das konsequente Handeln der Aufsicht einstellen – letztlich auch bis zu dem Punkt, wo einzelne Produkte untersagt werden. (bh)

Bild: Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 31.08.2023 in Bonn, Vortrag von Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsaufsicht