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26. September 2024
uniVersa reagiert auf steigenden Höchstrechnungszins
uniVersa reagiert auf steigenden Höchstrechnungszins

uniVersa reagiert auf steigenden Höchstrechnungszins

Zum Jahreswechsel wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 1,0% angehoben. Die uniVersa gibt für Produkte in der Privatvorsorge eine Umstellungsgarantie bzw. ein Umtauschrecht für Abschlüsse ab dem 16. September.

Der gesetzlich festgelegte Höchstrechnungszins steigt zum 01.01.2025 von den aktuellen 0,25% auf 1,0%. Darauf hat nun auch die uniVersa reagiert. Für die private Altersvorsorge mit Fondsprodukten ohne Garantien hat die uniVersa eine Umstellungsgarantie für Abschlüsse ab dem 16. September eingeführt. Damit erhalten Versicherte „automatisch und kostenfrei“ die verbesserten Konditionen beim garantierten Rentenfaktor. Dieser wird, je nach Vertragskonstellation, zwischen 6% und 15% höher sein, so die uniVersa.

Kunden, die ab sofort eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen, erhalten ein Umtauschrecht. Damit können Versicherte bis zum 31.03.2025 in den dann angebotenen neuen BU-Tarif mit dem höheren Rechnungszins wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. (js)

Bild: © Kiattisak – stock.adobe.com