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4. September 2023
Umsatzsteuer im Fokus: Was Versicherungsmakler wissen müssen

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Umsatzsteuer im Fokus: Was Versicherungsmakler wissen müssen

Umsatzsteuer im Fokus: Was Versicherungsmakler wissen müssen

Welche Einnahmen sind noch umsatzsteuerpflichtig?

Neben der schon erwähnten umsatzsteuerpflichtigen Servicegebühr, mit der über die Vermittlung hinausgehende Leistungen wie zum Beispiel ein regelmäßiges Update des Absicherungs- und Vorsorgestatus oder Unterstützung bei der Regulierung von Schadenansprüchen oder eine vorausschauende Planung des Ruhestandes vergütet werden, gibt es noch andere Einnahmen, die mit der eigentlichen Versicherungsvermittlung nichts zu tun haben und daher umsatzsteuerpflichtig sind. So haben Makler hin und wieder Untervermittler, die bei ihnen Geschäft einreichen. Bei der Auszahlung der Provision an die Untervermittler behalten die Makler einen Teil der Provision ein. Da sie dafür keine eigene Vermittlungsleistung erbracht haben, ist dieser Provisionsanteil ebenfalls umsatzsteuerpflichtig.

Honorarberatung ist nicht von der Umsatzsteuer befreit

Rechnet ein Makler für seine Beratung ein Honorar ab, entsteht dafür auch eine Umsatzsteuerpflicht. Honorarberatung ist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Daher hat also auch der rechtliche Status Auswirkungen auf die Umsatzsteuerpflicht. Besitzt der Makler eine Zulassung als Versicherungsberater oder Honorar-Finanzanlagenberater, hat er eine andere Stellung im Umsatzsteuerrecht. Die Erlaubnis zur Honorarberatung ist keine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung, sondern eine besondere Form der Rechtsberatung. Diese ist aber im Umsatzsteuerrecht nicht begünstigt.

Was gilt im Fall einer Gutschrift?

Dann ist da noch der Fall mit einer Gutschrift. Eine solche Gutschrift, zum Beispiel von einer Fondsplattform, gilt gesetzlich als Rechnung des Empfängers. Enthält sie einen Umsatzsteuerbetrag, so ist dieser auch dann vom Vermittler abzuführen, wenn er unter die Kleinunternehmereigenschaft fällt und damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Er kann sich dabei nicht auf seine eigene Umsatzsteuerbefreiung berufen, schließlich macht der überweisende Partner diese Zahlung als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend.

Was gilt beim Bestandsverkauf?

Auch beim Verkauf des Unternehmens oder Teilen von diesem kommt es auf die Gestaltung an. Veräußert der Makler sein Unternehmen als Ganzes, fällt keine Umsatzsteuer an. Überträgt er aber nur Bestände an einen Kollegen und bekommt dafür einen Erlös, unterliegt diese Transaktion der Umsatzsteuer.

Fazit

Die Umsatzsteuer ist also ein Thema, das Vermittler nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, allein schon, weil viele Faktoren die Umsatzsteuerpflicht beeinflussen können. Wer sie nicht im Auge behält, erlebt unter Umständen bei der nächsten Betriebsprüfung eine böse Überraschung, wenn das Finanzamt eine größere Nachzahlung verlangt.

Bild: © Tobias Arhelger – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Volker Schmidt