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20. April 2023
So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

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 So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

Zusätzliche Anreize durch “Klimaboni“

Zusätzlich zu dieser Grundförderung sind sogenannte Klimaboni vorgesehen, die nochmal besondere Anreize zum Austausch bieten sollen. Damit bekommen Bürger, die nach dem neuen GEG durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, zusätzlich einen Zuschuss von 20%. Einen gleichhohen Bonus gibt es auch für Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen wie etwa Bezieher von Wohngeld.

Wer verpflichtet ist, eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllt, erhält zusätzlich 10% Förderung. Auch bei Havariefällen soll es zur Grundförderung einen Zuschlag von 10% geben, sofern die Anforderung übererfüllt wird.

Bonus wird gestaffelt nach Alter der Technik ausgereicht

Zu den Boni erläuterte Bundesbauministerin Geywitz: „Wichtig ist, dass wir dabei die Kapazitäten der Gerätehersteller und der Handwerker im Blick behalten. Damit eine Überforderung und Preisüberhitzung am Markt verhindert wird, werden wir den Bonus gestaffelt nach dem Alter der Technik ausreichen.“

Zinsgünstige Kredite für Heizungstausch

Zudem gibt es Förderkredite für den Heizungstausch, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Der Bundesregierung zufolge soll es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin geben.

Die bestehende Förderung weiterer energetischer Sanierungsmaßnahmen wie etwa für Dämmung oder Fenstertausch sowie die Förderung ganzheitlicher Sanierungen auf Effizienzhausniveau durch Förderkredite der KfW bleiben erhalten.

„Mit der Neugestaltung der Förderung fördern wir den Heizungstausch auf breiter Basis. Das ist sehr wichtig, denn natürlich ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen erstmal ein großer Schritt und für viele Bürgerinnen und Bürger nicht einfach zu schultern. Daher greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme und unterstützen, wo es notwendig ist“, sagte Vizekanzler Habeck. (tk)

Ein Kurzüberblick zur GEG-Novelle findet sich hier, Details zum Förderkonzept gibt es hier sowie auf der Webseite der Bundesregierung.

Bild: © pixelkorn – stock.adobe.com

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