AssCompact suche
Home
Immobilien
20. April 2023
So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

1 / 2

 So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

Die Regierung hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen und sich auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Man wolle Bürgern unter die Arme greifen, wo es notwendig ist. Hierzu soll die bestehende BEG-Förderung angepasst werden.

Ab Januar 2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach langem Ringen hat die Bundesregierung die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet.

Fokus auf neue Heizungen

„Mit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was über viele Jahre versäumt wurde. Und wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen“, erklärte Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für die Heizung?

Laut Bundesregierung haben Eigentümer die Möglichkeit, individuelle Lösungen umzusetzen und können den erforderlichen Anteil erneuerbarer Energien auch rechnerisch nachweisen. Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65% erneuerbares Heizen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel sowie Heizung auf der Basis von Solarthermie. Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit sogenannter „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100% Wasserstoff umrüstbar sind.

Für bestehende Gebäude soll es weitere Optionen geben: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

Niemand soll überfordert werden

Der Übergang auf Heizen mit erneuerbaren Energien werde in der Gesetzesnovelle pragmatisch gestaltet, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Dabei sollen Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen gelten.

„Um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben technisch machbar und bezahlbar zu gestalten, sehen wir neben der Technologieoffenheit ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen in sozialen Härtefällen vor. Eine flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass niemand durch die neuen Vorgaben überfordert wird“, betonte die Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Grundförderung beim Heizungsaustausch

Neben der GEG-Novelle hat sich die Bundesregierung auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen geeinigt. Grundlage bildet die bestehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die angepasst werden soll. Wie die Regierung mitteilt, wird es weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Verbraucher im selbst genutzten Wohneigentum geben, die auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen. Dies gilt auch für private Kleinvermieter von bis zu sechs Wohneinheiten, wenn eine davon selbst bewohnt ist. Der Fördersatz liegt künftig einheitlich bei 30% für alle Erfüllungsoptionen.

Seite 1 So will die Regierung den Heizungsaustausch fördern

Seite 2 Zusätzliche Anreize durch “Klimaboni“