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11. Februar 2025
So reagieren Grundfähigkeitsversicherer auf das aktuelle BGH-Urteil

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So reagieren Grundfähigkeitsversicherer auf das aktuelle BGH-Urteil

So reagieren Grundfähigkeitsversicherer auf das aktuelle BGH-Urteil

Einem aktuellen BGH-Urteil zufolge könnte eine Grundfähigkeitsversicherung nicht als klassische Arbeitskraftabsicherung eingestuft werden. Das Urteil wirft damit Fragen auf, insbesondere was die Kündigung durch den Anbieter angeht. AssCompact hat bei ausgewählten Versicherern nachgefragt, welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehen.

In einem langen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und der AXA haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) am 11.12.2024 entschieden (Az. IV ZR 498/21), dass die Kündigung der umstrittenen AXA Unfall-Kombirente vonseiten der AXA rechtmäßig war. Aus der Urteilsbegründung konnte allerdings abgelesen werden, dass Grundfähigkeitsversicherungen anders als die Berufsunfähigkeitsversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen vonseiten des Versicherers ordentlich gekündigt werden können.

Dem Urteil zufolge könnte eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) nicht als klassische Arbeitskraftabsicherung eingestuft werden, da sie ausschließlich definierte Grundfähigkeiten und nicht die Arbeitskraft selbst absichert. Das Urteil schafft damit Unsicherheiten, auch in Vermittlerkreisen, insbesondere hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten durch den Anbieter und der rechtlichen Einordnung von GFV-Produkten als Lebens- oder Sachversicherung.

Das Fachmagazin AssCompact hat daher bei den Top-3-Maklerfavoriten in der Grundfähigkeitsversicherung laut aktueller Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“, Canada Life, NÜRNBERGER und Allianz, nachgefragt, wie sie auf das BGH-Urteil reagieren.

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Seite 2 Das sagt Canada Life

Seite 3 Das sagt die NÜRNBERGER

Seite 4 Das sagt Allianz Leben