In einem langen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und der AXA haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) am 11.12.2024 entschieden (Az. IV ZR 498/21), dass die Kündigung der umstrittenen AXA Unfall-Kombirente vonseiten der AXA rechtmäßig war. Aus der Urteilsbegründung konnte allerdings abgelesen werden, dass Grundfähigkeitsversicherungen anders als die Berufsunfähigkeitsversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen vonseiten des Versicherers ordentlich gekündigt werden können.
Dem Urteil zufolge könnte eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) nicht als klassische Arbeitskraftabsicherung eingestuft werden, da sie ausschließlich definierte Grundfähigkeiten und nicht die Arbeitskraft selbst absichert. Das Urteil schafft damit Unsicherheiten, auch in Vermittlerkreisen, insbesondere hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten durch den Anbieter und der rechtlichen Einordnung von GFV-Produkten als Lebens- oder Sachversicherung.
Das Fachmagazin AssCompact hat daher bei den Top-3-Maklerfavoriten in der Grundfähigkeitsversicherung laut aktueller Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2024“, Canada Life, NÜRNBERGER und Allianz, nachgefragt, wie sie auf das BGH-Urteil reagieren.
Seite 1 So reagieren Grundfähigkeitsversicherer auf das aktuelle BGH-Urteil
Seite 2 Das sagt Canada Life
Seite 3 Das sagt die NÜRNBERGER
Seite 4 Das sagt Allianz Leben
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