Das sagt die NÜRNBERGER
Wie ordnet die NÜRNBERGER GFV-Produkte rechtlich ein?
Die NÜRNBERGER ordnet die Grundfähigkeitsversicherung als Lebensversicherung ein.
Besteht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit für die NÜRNBERGER, und wenn ja, unter welchen Umständen?
Für uns als NÜRNBERGER hat es oberste Priorität, für unsere Kundinnen und Kunden ein verlässlicher Partner zu sein und dauerhafte Sicherheit zu gewähren. Aus diesem Grund haben wir selbstverständlich kein ordentliches Kündigungsrecht für uns in die AVB der Grundfähigkeit eingebaut.
Inwiefern wird die NÜRNBERGER die GFV-Produkte hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten und rechtlichen Einordnung (Lebens- oder Sachversicherung) künftig handhaben?
Unser Anspruch ist es, auch zukünftig Kundinnen und Kunden, die sich für eine NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung entscheiden, verlässlicher Partner zu sein. Daher werden wir auch kein ordentliches Kündigungsrecht von Seiten des Versicherers in unsere AVB aufnehmen. Zudem werden wir die Grundfähigkeitsversicherung weiterhin als Lebensversicherung einordnen.
Sind Versicherungsmakler bereits darüber informiert worden?
Bisher haben wir noch nicht aktiv informiert. Einzelne Makler sind jedoch bereits auf uns zugegangen und wir haben diesen bereits geantwortet.
Seite 1 So reagieren GF-Versicherer auf das aktuelle BGH-Urteil
Seite 2 Das sagt Canada Life
Seite 3 Das sagt die NÜRNBERGER
Seite 4 Das sagt Allianz Leben
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
Leserkommentare
Comments
Auch anhand der Kommentare der Anbieter ...
sieht man sofort, wer das Thema wirklich verstanden hat, sich auskennt und klare Antworten gibt - sehr gut Canada Life. Die anderen beiden Antworten hätten auch von einem Politiker sein können, insbesondere die der AZ ;-)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können