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Steuern & Recht
29. März 2017
S&K-Gründer zu Haftstrafen verurteilt

S&K-Gründer zu Haftstrafen verurteilt

Die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens „S&K“ werden wegen Untreue zu Haftstrafen von jeweils achteinhalb Jahren verurteilt. Sie kommen dennoch vorläufig auf freien Fuß.

Mit je achteinhalb Jahren für Stephan Schäfer und Jonas Köller blieb das Landgericht Frankfurt am Mittwoch in dem zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung verabredeten Strafrahmen. Wie unter anderem der BR und das Handelsblatt berichten, hatte die Anklage den Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betrugs fallengelassen, nachdem die Angeklagten die ihnen ebenfalls zur Last gelegte Untreue gestanden hatten. Zwei Mittäter wurden ebenfalls nach Absprachen zu jeweils sechs und viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Zunächst auf freiem Fuß

Das Gericht setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Angeklagten nach mehr als vier Jahren Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß. Sie müssen ihre Reststrafen später antreten. Über eine mögliche Aussetzung der Haft nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Zeit entscheidet später ein anderes Gericht.

Nach Großrazzia in Untersuchungshaft

Die Angeklagten waren im Februar 2013 nach einer Großrazzia in Haft genommen worden. Sie sollen rund um S&K ein Firmengeflecht aufgebaut haben, mit dem rund 11 000 Anleger um 240 Millionen Euro gebracht wurden. Der Betrugsvorwurf wurde allerdings vom Gericht nicht aufgeklärt, weil das eine weitere langjährige Beweisaufnahme bedeutet hätte. Der Prozess mit mehr als 110 Verhandlungstagen hatte so bereits 19 Monate angedauert. (kk)