Wird bei einem Einbruchdiebstahl eine teure Rolex gestohlen, dann muss unter anderem die Echtheit der Uhr festgestellt werden. Steht diese fest, dann zahlt die Hausratversicherung in der Regel eine Entschädigung für den Verlust. Für die Feststellung des Neuwerts ist dabei unerheblich, ob der Versicherungsnehmer ein Echtheitszertifikat und die Originalverpackung der Uhr vorlegen kann. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Für die Neuwertversicherung spiele laut dem Gericht der Zustand der versicherten Sache keine Rolle. Echtheitszertifikat und Originalverpackung seien nur für den Sekundärmarkt entscheidend.
Neuwertversicherung: Zeitwert ist unerheblich
Unerheblich sei für die Neuwertversicherung außerdem, dass die Uhr auf dem Sekundärmarkt bereits einen geringeren Wert hatte. Zu ersetzen sei nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert. Dies sei Teil des Leistungsversprechens. Es mache keinen Unterschied, ob der versicherte Gegenstand durch Abnutzung oder Beschädigungen einen geringeren Zeitwert habe.
Echtheit der Rolex durch Sachverständigen bestätigt
Im konkreten Fall wollte der Kläger Ansprüche aus seiner Hausratversicherung geltend. Bei einem Einbruch sei unter anderem die Rolex seiner Frau gestohlen worden. Die Uhr hatte er vergleichsweise günstig über einen Bekannten erworben. Für die Uhr hatte er weder ein Echtheitszertifikat noch eine Originalverpackung. Die Echtheit der Uhr wurde durch ein Sachverständigengutachten bestätigt.
Wiederbeschaffungswert ausschlaggebend
Das Gericht stellte fest, dass laut der Versicherungsbedingungen bei abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt wird. Der Versicherungswert sei der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Entscheidend sei damit der Einkaufspreis des Versicherungsnehmers. Im konkreten Fall hatte der Kläger für die Wiederbeschaffung einer vergleichbaren Uhr 9.650 Euro bezahlt. (tos)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2018, Az.: 4 U 141/17
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Leserkommentare
Comments
Rolex ohne Echtheitszertifikat
Wie kann ein SV die Echtheit einer gestohlenen Uhr ohne jeden Nachweis bestätigen ?
L. Ziegenhagen, Berlin
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An Ziegenhagen
Äh, weil damals bei Übergabe wohl ein SV Gutachten gemacht wurde, eben weil es kein Zertifikat & keine Rechnung gab …
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