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8. Oktober 2024
Was Seniormakler beim Bestandsverkauf zu selten regeln
Was Seniormakler beim Bestandsverkauf zu selten regeln

Was Seniormakler beim Bestandsverkauf zu selten regeln

Viele Seniormakler gehen davon aus, dass mit der Einigung per Handschlag der wichtigste Teil der Verhandlungen über einen Bestandsverkauf vorbei ist und der Rest irgendwie einem Standard folgen dürfte und auch ein Kaufvertrag Standard ist. Andreas Grimm meint: Weit gefehlt!

Ein Artikel von Andreas Grimm

Hinterher ist man immer schlauer“, lautet eine Lebensweisheit. Das Problem beim „Hinterher“ im Bestandsverkauf ist allerdings riesig: Im Gegensatz zu manch anderen Lebenssituationen lässt sich bei der Maklernachfolge hinterher selten etwas retten. Und was bringt die gemachte Erfahrung, wenn das Unternehmen verkauft ist?

Viele Seniormakler gehen irrtümlich davon aus, dass mit der Einigung per Handschlag der wichtigste Teil der Verhandlungen vorbei ist und der Rest irgendwie einem Standard folgen dürfte und auch ein Kaufvertrag Standard ist. Weit gefehlt! Der gesamte Wortlaut des Kaufvertrags ist im Grunde Verhandlungssache.

Seniormakler scheuen Konflikt

Zu ihrem eigenen Nachteil scheuen viel zu viele Seniormakler den Konflikt mit dem Käufer oder dessen Anwalt aufgrund der Angst, den Deal zu gefährden, und sparen wichtige Themen aus oder lassen sich auf nachteilige Regelungen ein. So bleiben oft Risiken beim Seniormakler, obwohl die eigentlich mit verkauft sein sollten.

So sollte geregelt werden, wer für die Folgen von Beratungsfehlern haftet und wie lange die Haftung dauert. Dabei lohnt sich auch der Kontakt mit dem Versicherer hinsichtlich der Frage, wie lange und bis zu welcher Höhe nach dem Verkauf Beratungsfehler und deren Folgen versichert sind.

Wie gehen die Parteien mit den Storni nach der Übergabe um? Haftet der Seniormakler möglicherweise für Storni, obwohl er das Stornoreservekonto mit übergeben hat? So haftet er im Grunde doppelt.

Stellt sich nach der Übertragung des Bestands heraus, dass ein Teil des Vertragsbestands unwirksam abgeschlossen wurde, wird es spannend. Das kann passieren, wenn beispielsweise gesetzliche Vorgaben bei Vertragsabschluss nicht eingehalten wurden. Kann der Käufer die Courtage vom Verkäufer zurückfordern oder hätte er das Risiko bei der Due Diligence bereits sehen müssen? Wenn ein großer Teil des Vertragsbestands so verloren gehen sollte, stellt sich auch die Frage, ob dann eine Reduzierung des Kaufpreises möglich sein soll oder nicht. Soll das Risiko ausgeschlossen werden, kann es durchaus Sinn machen, solche Themen vertraglich präventiv zu regeln.

Kundenabrieb nach Übergabe

Wie geht man mit einem großen Kundenabrieb direkt nach der Übergabe um? Hat der Käufer möglicherweise einen Anspruch auf eine Kaufpreisreduzierung oder hat der Seniormakler einen Anspruch auf Ausgleich der ausbleibenden Maklerrente, wenn der Rentenanbieter seinen Job nicht gut macht und die Kunden panikartig abwandern? Denken Sie darüber nach, welche Regelung Sie da gerne hätten.

Was darf der Käufer eigentlich mit den Kundendaten sonst noch machen, wenn er den Druck und Versand der Kundenanschreiben übernehmen soll? Übergibt ein Seniormakler die Daten einfach so, kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Diese und viele weitere Fragen sollten Sie behandeln und verhandeln, um sich zu schützen.

Ich kann Ihnen versprechen: Sie selbst können gar nicht so viel negative und destruktive Fantasie entwickeln, um auf alle Widerlichkeiten zu kommen, die Sie im Kaufvertrag sicherheitshalber regeln sollten. Es gibt aber Menschen, die können diese Fantasie entwickeln. Man nennt sie Juristen. Und die sollten sie dafür einsetzen. Mein Rat: kein Kaufvertrag ohne (guten) eigenen Anwalt und Berater, der sich notfalls für Sie streitet! Der kostet zwar Geld, doch Ihr Lehrgeld für Feigheit in den Verhandlungen dürfte deutlich teurer ausfallen.

Über den Autor

Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © nadzeya26 – stock.adobe.com

 
Andreas W. Grimm