Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Rentenanpassung zum 01.07.2019 bekannt gegeben: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,18%, in den neuen Bundesländern um 3,91%. Somit erhöht sich der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 96,5% des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,8%). Das Rentenniveau steigt damit sogar leicht auf 48,16 Prozent an. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt dazu: „Auch in diesem Jahr profitieren die Rentnerinnen und Rentner von der guten Lage am Arbeitsmarkt und den Lohnsteigerungen der Vergangenheit in Form von besseren Renten. Auf dem Weg zu gleichen Rentenwerten in Ost und West kommen wir mit der Rentenanpassung 2019 ebenfalls weiter gut voran.“ Heil rechnet damit, dass bis spätestens zur Rentenanpassung 2024 der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 100% des Westwerts ansteigen wird.
Basis für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beläuft sich auf 2,39% in den alten Bundesländern und 2,99% in den ostdeutschen Bundesländern. Die Lohnsteigerung basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) unberücksichtigt bleibt. Zudem wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Faktor Altersvorsorgeaufwendungen wirkt anpassungssteigernd
Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Rentenanpassung einbezogen. 2019 wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,64 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2017 (18,7%) gegenüber dem Jahr 2018 (18,6%) um 0,1 Prozentpunkte verringert hat und die sogenannte „Riester-Treppe“ bereits 2013 letztmals angewendet wurde, wirkt der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit 0,13 Prozentpunkten anpassungssteigernd.
Rentenniveau steigt auf 48,16%
Das Rentenniveau erhöht sich leicht auf 48,16%. Bei der diesjährigen Rentenanpassung wird erstmals die Niveauschutzklausel des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes geprüft. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass in der Zeit bis zum 01.07.2025 das Rentenniveau von 48% nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau (im Gesetz als Sicherungsniveau vor Steuern bezeichnet) bezeichnet den Verhältniswert aus einer verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, beides ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2019 mit dem nach der bisherigen Rentenanpassungsformel errechneten aktuellen Rentenwert 48,16%. Somit wird das Mindestsicherungsniveau von 48% eingehalten. Die Niveauschutzklausel kommt folglich nicht zur Anwendung. (tk)
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