Ein Artikel von Cäsar Czeremuga, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei NORDEN Rechtsanwälte
Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass eine erfolgreiche Regulierung eines Brandschadens nicht erst mit der Anzeige des Versicherungsfalls beim Versicherer beginnt. Wichtige Weichenstellungen für eine erfolgreiche Schadenregulierung finden bereits vor Eintritt des Schadens statt.
Vermittler sollten die Erwartung der Führungsebene steuern
Das beginnt mit richtigem Erwartungsmanagement. Makler müssen der Führungsebene ihrer Kunden eine realistische Vorstellung darüber vermitteln, was die eingekaufte Versicherung leistet und was nicht. Fehlvorstellungen führen im Schadenfall schnell zu Konflikten zwischen Unternehmensleitern, Maklern und Versicherern. Geschäftsführern und Vorständen muss klar sein, dass ein beachtlicher Teil des wirtschaftlichen Schadens infolge eines Brandes nicht versichert ist – etwa Reputationsschäden oder die Folgen von Marktanteilsverlusten.
Versicherungsvertragliche Verhaltenspflichten als Teil des Risikomanagements verstehen
Der Einkauf von Versicherungsschutz gehört zum betrieblichen Risikomanagement. Das Risikomanagement sollte darüber hinaus alle nach dem Versicherungsvertrag bestehenden Verhaltenspflichten berücksichtigen, deren Missachtung den Versicherungsschutz gefährden könnten. Das ist häufig nicht der Fall. Ein praxisrelevantes Beispiel ist die Anzeige von Gefahrerhöhungen. Betriebliche Veränderungen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages, etwa die Nutzungsänderung eines Gebäudes, können dazu führen, dass sich das versicherte Schadenrisiko erhöht. Werden solche Gefahrerhöhungen dem Versicherer nicht angezeigt und kommt es zum Schadenfall, kann das dazu führen, dass der Versicherer nicht leisten muss. Bei der systematischen Implementierung solcher Verhaltenspflichten in das Risikomanagement können Makler wertvolle Hilfe leisten.
Seite 1 Regulierung Brandschäden: Entscheidende Weichen vor Schaden stellen
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