AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
27. November 2024
Rechtsschutz: Verhältnis „Versicherer-Anwaltschaft“ zunehmend angespannt

2 / 2

Rechtsschutz: Verhältnis „Versicherer-Anwaltschaft“ zunehmend angespannt

Rechtsschutz: Verhältnis „Versicherer-Anwaltschaft“ zunehmend angespannt

Welche Probleme ergeben sich dadurch für Versicherte und ihre Anwälte?

Wie zuletzt durch den Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 140/23) bestätigt, setzen viele Versicherer einen zu strengen Maßstab bei den Erfolgsaussichten an. Damit bleiben viele Versicherte mit ihren berechtigten Ansprüchen auf der Strecke und kommen gerade nicht in den Genuss des durch die Prämieneinzahlung erworbenen vereinfachten Zugangs zum Recht. Der inflationäre und inhaltlich unzutreffende Umgang mit dieser Art der sekundären Risikobegrenzung lähmt im Ergebnis den effektiven Verbraucherschutz. Leidtragende sind neben den Versicherten auch regelmäßig deren Anwälte. Denn es sind in aller Regel die Kanzleien, die die (Fehl-)Entscheidung der Versicherer gegenüber den Versicherten und Mandanten vermitteln und nicht selten mehrere (nicht vergütete) Schriftsatzrunden mit dem Versicherer drehen müssen.

Eine Lösung könnten sog. Prozesskostenfinanzierer (PKF) sein. Welche Rolle spielen diese für Versicherte, deren Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert?

Eine große. Wenn ein Versicherer die Deckung zu Unrecht verweigert, kann der Versicherte PKF beauftragen. Sollte der Prozess erfolgreich verlaufen, kann der Versicherte die Erlösbeteiligung des PKF als Schadensersatz vom Versicherer fordern. Das bringt dem Versicherer ein doppeltes finanzielles Risiko: im Erfolgsfall die Erlösbeteiligung, im Misserfolgsfall den Prozesskostenschaden.

Inwieweit sehen Sie hier eine langfristige Verschiebung der Zuständigkeiten?

Die Versicherer sollten hier wachsam sein. Bisher haben viele Versicherte ungerechtfertigte Deckungsverweigerungen nicht angefochten, oft aus Angst vor Prozesskostenrisiken. Diese Kostengefahr lag wie eine schützende Hand über den Versicherern. Durch die Einschaltung eines PKF wird dieses Risiko beseitigt. Für die PKF sind solche Verfahren interessant, da ihr Risiko durch den bestehenden, aber verweigerten Rechtsschutz gecovert wird. Hier haben die Finanzierer eine lukrative Möglichkeit, in den rechtsschutzversicherten Markt einzudringen.

Wie wichtig ist es dann, dass Makler ihre Kunden über die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Versicherer aufklären?

Das halte ich für enorm wichtig. Der Makler ist für viele Versicherte die erste Anlaufstelle bei verweigerten Versicherungsleistungen, auch im Rechtsschutz. Er schuldet umfassende Beratung und muss den Versicherten über alternative Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung informieren. Ein Blick in die aktuellen Rechtsprechungsdatenbanken zeigt, dass viele Gerichte die Einschaltung eines Finanzierers bei Rückgriff auf die Versicherungsmöglichkeit für zulässig erachten. Diese Rechtsprechung gehört zu den originären Inhalten, über die der Makler informieren muss, um sich nicht der Gefahr einer eigenen Haftung auszusetzen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 11/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Dr. Tim Horacek, Keen Law Rechtsanwalts GmbH

Seite 1 Rechtsschutz: Verhältnis „Versicherer-Anwaltschaft“ zunehmend angespannt

Seite 2 Welche Probleme ergeben sich dadurch für Versicherte und ihre Anwälte?

 
Ein Interview mit
Dr. Tim Horacek