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26. November 2023
Rechtsschutz im Internet: Kunden auch online schützen

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Rechtsschutz im Internet: Kunden auch online schützen

Einmal gepostet und geteilt verbreiten sich Kommentare oder Fotos schnell im Netz. Rufschädigende Inhalte machen deutlich, dass das Internet von vielen Akteuren als ein anonymer, rechtsfreier Raum verstanden wird. Wie unterstützt eine passende Rechtsschutzversicherung Kunden in der Online-Welt?

Ein Artikel von Julian Grauer, CEO bei Adam Riese

Eine negative Bewertung für den konkurrierenden Gastwirt, ein Kommentar gegen einen Politiker, Lehrer oder Nachbarn, ein privates Video: Der Zweck solcher Posts von Dritten kann vielfältig sein und reicht von Cybermobbing bis hin zu Erpressung, Rufmord oder Gewaltandrohungen.

Mobbing über das Internet, vor allem über soziale Netzwerke, wird häufig als Problem unter Jugend­lichen dargestellt. Umfragen bestätigen, dass Cybermobbing ein ernst zu nehmendes Problem für Heranwachsende ist: Laut einer Studie des Bündnisses gegen Cybermobbing e. V. und der Techniker Krankenkasse waren 16,7% der im Jahr 2022 befragten Schülerinnen und Schüler – mehr als 1,8 Millionen – bereits von Cybermobbing betroffen. Dass Cybermobbing oft auch unter Erwachsenen stattfindet, zeigt eine Studie ebenjenes Bündnisses und der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg von 2021: In der Studie, für die 4.000 Menschen ab 18 Jahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden (davon 2.000 aus Deutschland), gaben über 60% an, bereits in Mobbing- oder Cybermobbing-Situationen involviert gewesen zu sein.

Doch nicht nur Privatpersonen leiden unter rufschädigenden Inhalten im Internet – auch für Unternehmen sind ungerechtfertigte Bewertungen problematisch. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen und auch Unternehmen eine Absicherung der eigenen Persönlichkeitsrechte online wünschen.

Ohne eine zuverlässige Rechtsberatung bleiben bei den meisten jedoch wichtige Fragen unbeantwortet: Liegt Cybermobbing vor und stellt der verbreitete Inhalt einen Straftatbestand oder einen Grund für eine Zivilklage dar? Ist ein rechtliches Einschreiten ratsam oder überhaupt möglich? Rechtsschutzversicherer bieten deshalb mittlerweile häufig Leistungen im Bereich des Internet-Rechtsschutzes an, die Kundinnen und Kunden bei ebensolchen Bedenken unterstützen sollen. Adam Riese bietet darin besonders umfangreiche Leistungen im Bereich des Internet-Rechtsschutzes.

Rechtliche Grundlagen rufschädigender Inhalte

Wann gilt eine Aussage als rufschädigend? Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Aussagen, die eine bloße Meinung über eine andere Person abbilden, und rufschädigenden Inhalten, die durch falsche Behauptungen einen Angriff auf das Ansehen der Person zum Ziel haben. Werden rufschädigende Inhalte im Internet verbreitet, sind diese häufig Gegenstand zivilrecht­licher Prozesse, in manchen Fällen aber auch als Verleumdung oder üble Nachrede strafrechtlich verfolgbar.

Als Reaktion auf diese Problematik plant der Gesetzgeber strengere Maßnahmen, z. B. gegen rufschädigende Inhalte im Internet. Für ein mögliches Gesetz gegen digitale Gewalt wurden im April dieses Jahres Eckpunkte veröffentlicht: Demnach soll es unter anderem zukünftig leichter sein, IP-Adressen von Urheberinnen und Urhebern für zivilrechtliche Prozesse zu erhalten. Kritische Stimmen wiederum befürchten Beschränkungen der Meinungsfreiheit, zumal das geplante Gesetz auch auf private Kommunikationen, zum Beispiel in WhatsApp, angewendet werden könnte.

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Ein Artikel von
Julian Grauer