Haftung für KI-Fehler
Unternehmen sollten davon ausgehen, für KI-Fehler gegenüber Endkunden zu haften. Sie können zwar Haftungsrisiken durch klare Vertragsgestaltung, Gewährleistungsbeschränkungen und Haftungsklauseln verringern. Allerdings können Haftungsausschlüsse insbesondere bei Verbrauchern unwirksam sein. Zu beachten ist, dass zugleich mit dem AI-Act sich auch eine Haftungsrichtlinie im Gesetzgebungsverfahren der EU befindet. Sie soll u. a. die Beweislast für KI-Fehler zugunsten von Verbrauchern umkehren und ihnen Rechte auf Offenlegung der maßgeblichen KI-Verfahren zubilligen.
Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Die Verwendung von KI bringt viele datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Werden z. B. Schriftstücke analysiert oder E-Mails mittels KI beantwortet, besteht ein Risiko des Verstoßes gegen Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisschutzregelungen. Um Bußgelder und Schadensersatzzahlungen zu vermeiden, müssen Unternehmen mit KI-Anbietern entsprechende Verschwiegenheits- und Auftragsverarbeitungsverträge schließen.
Weitere Risiken birgt der Transfer der Daten außerhalb der EU, was bei KI-Anbietern aus den USA der Fall ist. Im optimalen Fall sollten die Daten vor der Übermittlung an die KI lokal anonymisiert werden. Zumindest sollten nur Verarbeitungsverfahren gewählt werden, bei denen die bereitgestellten Inhalte und Daten von der KI nicht zu Lernzwecken eingesetzt werden. Zusätzlich müssen Vorgaben zur Protokollierung, Ergänzung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten und Information der Nutzer bei Weitergabe ihrer Daten an KI-Anbieter in der Datenschutzerklärung beachtet werden.
Vorteile und Nachteile des fehlenden Urheberrechtsschutzes
Da KI-Werke nicht von Menschen erstellt werden, bestehen an ihnen grundsätzlich keine Urheberrechte. Daher dürfen von der KI erstellte Werke ohne urheberrechtliche Einschränkungen kopiert werden.
Das Fehlen von Urheberrechten an KI-Werken könnte aber umgekehrt in Auftragsverhältnissen als Mangel angesehen werden. Das könnte u. a. dann der Fall sein, wenn die KI-generierten Leitmotive einer Werbekampagne von jedermann kopiert und für eigene Zwecke abgewandelt werden könnten.
Der Schutz von Prompts
Prompts, die als Steuerungsbefehle für KI dienen, können sehr umfangreich ausfallen, einen eigenen wirtschaftlichen Wert haben und so auch Geschäftsgeheimnisse darstellen. In der Regel werden sie dennoch nicht urheberrechtlich geschützt sein, da sie zum einen sachlicher und zum anderen schöpferisch-kreativer Natur sind. Ausnahmsweise ist der Schutz vorstellbar, wenn ein Prompt in seiner Komplexität und Syntax einem Computerprogramm gleichen sollte. Daneben wird eine ausreichend umfangreiche (mind. dreistellige) und systematisch zusammengestellte Liste von Prompts, einen eigenen urheberrechtlichen Schutz als Datenbank genießen.
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