Beamte und deren Angehörige sind eine sehr wichtige Zielgruppe für die private Krankenversicherung. Denn während sich Beamte im Dienst befinden, übernimmt der Staat bei Krankheit i. d. R. 50% der Behandlungskosten, bei Ruheständlern 70% – die Lücke zwischen den Leistungen des Dienstherrn und den Gesamtkosten schließen Beamte meist mit privatem Versicherungsschutz. Die AssCompact AWARD Studie zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bestätigt, dass es sich bei Beamten um eine wesentliche Zielgruppe handelt: Immerhin 22% der vermittelten privaten Krankenversicherungstarife werden laut Angaben der Teilnehmer der AssCompact Studie an Beamte bzw. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vermittelt.
Vor diesem Hintergrund hat das Analysehaus Franke und Bornberg eine neue Untersuchung veröffentlicht: Ein Rating von privaten Krankenversicherungen mit Fokus auf Beamten. Aktuell engagieren sich 28 Krankenversicherer in diesem Marktsegment – mit unterschiedlicher Intensität. Laut Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke wirke die Tariflandschaft für Beamte auf den ersten Blick etwas behäbig. Viele Tarifwerke seien in die Jahre gekommen und hätten schon etwas Staub angesetzt. Es wirke fast, als würden sich manche Versicherer nicht ernsthaft um Beamte bemühen und wenigen Platzhirschen das Feld kampflos überlassen. Der Markt gerate jedoch langsam in Bewegung, so Franke, denn zwei Krankenversicherer hätten neue, moderne Beamtentarife auf den Markt gebracht, um die Zielgruppe anzugreifen, was sich auch zum Startsignal für andere Versicherer entwickeln könnte.
Tarifbausteine über Tarifbausteine
PKV-Tarife für Beamte bestehen häufig aus mehreren Tarifbausteinen, um vollständigen Schutz zu generieren – laut Franke und Bornberg gerne auch einmal zehn oder mehr. Seit 2009 müssen Beamte zusätzlich zur Beihilfe eine Krankenversicherung abschließen, in der PKV häufig Beihilfetarife genannt. Das führe jedoch in die Irre, denn diese Tarife übernehmen gerade jenen Anteil, der von der Beihilfe nicht gedeckt ist. Passender, wenngleich etwas sperriger, ist der Begriff Beihilferestkostenversicherung. Diese biete, so die Ratingagentur, Tarifbausteine für ambulante und stationäre Leistungen, die wiederum in Tarife mit Unterbringung im Mehrbett-, Zweibett- oder Einzelzimmer unterteilt sind. Weiterhin kommen Bausteine zur Zahnversorgung dazu. Und weil die Beihilfe im Ruhestand von 50 auf 70% steigt, splitten Versicherer die Leistungen i. d. R. in einen Baustein mit 30% sowie einen weiteren mit 20% Erstattung – der 20%-Baustein fällt später weg.
Komplett ist der Schutz mit einem Beihilferestkostentarif jedoch noch nicht, denn der Dienstherr erkennt nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig an. So würden Beamte z. B. bei bestimmten Zahnarztleistungen auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, weil nur 40% der Aufwendungen für Material- und Laborkosten beihilfefähig sind, schildert Franke und Bornberg. Ein zusätzlicher Beihilfeergänzungstarif schließt diese Lücke und kompensiert außerdem auf Wunsch fehlende Wahlleistungen im Bereich der stationären Beihilfe.
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