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10. November 2021
Maklerrente und GmbH – Giftige Kombi für Steuerzocker?

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Maklerrente und GmbH – Giftige Kombi für Steuerzocker?

Maklerrente und GmbH – Giftige Kombi für Steuerzocker?

Nicht jeder Makler hat für eine Maklerrente die ideale Ausgangslage. Anwälte raten ihren Kunden oftmals, ihr Maklerunternehmen in der Rechtsform der GmbH zu führen. Will der Makler später seinen Bestand für eine Maklerrente verkaufen, könnte diese Form des Bestandsverkaufs recht schnell toxisch werden.

Von Andreas Grimm und Daniel Fürstenau

80%, 90% oder gar 100% der Bestandscourtage als „Rente“ beziehen. Und das ein Leben lang. Das klingt unschlagbar. Was auf den ersten Blick wie ein Lottogewinn anmutet, ist auf den zweiten Blick allerdings nur dann attraktiv, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Wer beispielsweise seinen Bestand erst an den Bestandskäufer übertragen muss und die Zustimmung seiner Kunden oder die verbindliche Zusage seines aktuellen Maklerpools dafür noch nicht hat, setzt sich einem erheblichen Übertragungsrisiko aus. Die Gefahr ist groß, dass die Maklerrente viel geringer ausfällt als erhofft. Wer einen sehr volatilen, also storno­anfälligen Bestand hat, muss damit rechnen, dass die Rente sehr schnell schrumpft. Richtig kompliziert wird es, wenn der Bestand in eine GmbH eingebettet ist. Der Bestand gehört dann nicht dem Makler, sondern seiner GmbH.

Dabei raten viele Anwälte ihren Kunden, ein Maklerunternehmen unbedingt als GmbH zu führen. Schließlich hat die GmbH eine natürliche Schutzwirkung. Sie ermöglicht es, weitere Personen am Unternehmen zu beteiligen und das zu versteuernde Einkommen etwas flexibler zu gestalten. Auch der Verkauf des Bestands ist in der Regel einfacher – zumindest, was die Übertragung von Kundendaten betrifft. Denn der Kundenbestand wird beim GmbH-Verkauf eigentlich gar nicht übertragen, sondern nur die Geschäftsanteile des Unternehmens. An der Vertragsbeziehung zwischen Kunden, Maklerunternehmen und Produktgebern ändert sich in einem solchen Falle nichts. Der Gang zum Notar und die Neubesetzung der Geschäftsführung reichen im Grunde aus, um die Unternehmensnachfolge einer GmbH zu vollziehen. Dass es in der Realität dann doch viel komplizierter wird, brauchen wir an dieser Stelle sicherlich nicht zu erwähnen.

Maklerrente bleibt bei GmbH

Ganz anders sieht es aus, wenn der Inhaber einer solchen GmbH überlegt, seinen Bestand gegen eine Maklerrente zu verkaufen. Denn im Gegensatz zur „normalen“ Unternehmensnachfolge bei einer GmbH kaufen die Anbieter der Maklerrenten nicht die GmbH an sich. Sie kaufen den Kunden- und Vertragsbestand der GmbH. Die GmbH selbst bleibt beim Altgesellschafter zurück. Die Konsequenz: Die Maklerrente fließt nicht an den Seniormakler selbst, sie fließt an dessen GmbH. Und das auch nicht ein Leben lang (die GmbH kann im Grunde ja nicht sterben), sondern zeitlich befristet über 15 bis 30 Jahre – je nach Anbieter und Vereinbarung. Dem Makler selbst steht das Geld aus der „Rente“ erst dann zur Verfügung, wenn es als Gewinn ausgeschüttet oder über eine Gehaltszahlung an den Makler ausgezahlt wird.

Was viele Makler dabei übersehen: Verkauft die GmbH ihren Bestand, handelt es sich um eine ganz gewöhnliche Bestandsübertragung. Die GmbH als Übertragungsinstrument wird quasi wirkungslos. Alle Übertragungsrisiken leben wieder auf und die Zustimmung jedes Kunden zur Übertragung ist dann doch wieder erforderlich. Das ist im Einzelfall ein sehr großes Risiko.

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Ein Artikel von
Andreas W. Grimm
Daniel Fürstenau