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15. April 2025
Koalitionsvertrag: Was die Immobilienbranche dazu meint

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Koalitionsvertrag: Was die Immobilienbranche dazu meint

Koalitionsvertrag: Was die Immobilienbranche dazu meint

Der Koalitionsvertrag steht. Die Pläne von Union und SPD im Bereich Bauen und Wohnen reichen von einem Wohnungsbau-Turbo bis hin zu einer Anpassung der KfW-Förderung. Ein Blick auf einige Maßnahmen, die der Koalitionsvertrag vorsieht, und was die Immobilienbranche davon hält.

Union und SPD haben vergangene Woche den Koalitionsvertrag vorgelegt, dem die Parteimitglieder noch zustimmen müssen. In dem 146 Seiten starken Papier finden sich auch etliche Themen rund um Immobilien. So haben die Koalitionspartner für die ersten 100 Tage der neuen Regierung ein „Wohnungsbau-Turbo“ angekündigt, um gegen den Wohnungsmangel anzugehen. Das Baugesetzbuch soll in zwei Schritten novelliert werden und eine Reform zur Beschleunigung des Bauens erfolgen. Baustandards sollen vereinfacht und der Gebäudetyp E umgesetzt werden. Auch durch serielles, modulares und systemisches Bauen wollen Union und SPD die Beschleunigung vorantreiben. Auch künftig soll es ein eigenständiges Bauministerium geben.

„Starthilfe Wohneigentum“

Um Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, sieht der Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vor. So ist etwa von einer „Starthilfe Wohneigentum“ die Rede. Zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums sollen steuerliche Maßnahmen verbessert werden, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden.

Änderung bei KfW-Förderung und Investitionsfonds

Weiter heißt es im Papier: „Die Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung.“ Es soll Anreize geben für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen.

Außerdem haben die Koalitionspartner zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (etwa der KfW) und privatem Kapital einen Investitionsfonds für den Wohnungsbau angekündigt. Der Effizienzhaus-Standard EH55 soll zeitlich befristet wieder gefördert werden.

Abschaffung des Heizungsgesetzes und Anpassung des GEG

Das Heizungsgesetz soll laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden. Weiter heißt es hierzu dann aber auch: „Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher“. Und weiter: „Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar“.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Um Mieter „wirksam“ vor zu hohen Mieten zu schützen, soll die Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert werden. „Bis zum 31.12.2026 wird eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten“, heißt es im Koalitionsvertrag dazu weiter. Vorgesehen sind zudem strengere Regeln für Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, für möblierte und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten.

WG-Garantie für Azubis und Studierende

Für die angestrebte „WG-Garantie“ für Auszubildende und Studierende wollen Union und SPD neben den zusätzlichen Investitionen in Junges Wohnen die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende öffnen. Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen soll gestärkt werden.

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