Union und SPD haben vergangene Woche den Koalitionsvertrag vorgelegt, dem die Parteimitglieder noch zustimmen müssen. In dem 146 Seiten starken Papier finden sich auch etliche Themen rund um Immobilien. So haben die Koalitionspartner für die ersten 100 Tage der neuen Regierung ein „Wohnungsbau-Turbo“ angekündigt, um gegen den Wohnungsmangel anzugehen. Das Baugesetzbuch soll in zwei Schritten novelliert werden und eine Reform zur Beschleunigung des Bauens erfolgen. Baustandards sollen vereinfacht und der Gebäudetyp E umgesetzt werden. Auch durch serielles, modulares und systemisches Bauen wollen Union und SPD die Beschleunigung vorantreiben. Auch künftig soll es ein eigenständiges Bauministerium geben.
„Starthilfe Wohneigentum“
Um Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, sieht der Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vor. So ist etwa von einer „Starthilfe Wohneigentum“ die Rede. Zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums sollen steuerliche Maßnahmen verbessert werden, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden.
Änderung bei KfW-Förderung und Investitionsfonds
Weiter heißt es im Papier: „Die Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung.“ Es soll Anreize geben für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen.
Außerdem haben die Koalitionspartner zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien (etwa der KfW) und privatem Kapital einen Investitionsfonds für den Wohnungsbau angekündigt. Der Effizienzhaus-Standard EH55 soll zeitlich befristet wieder gefördert werden.
Abschaffung des Heizungsgesetzes und Anpassung des GEG
Das Heizungsgesetz soll laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden. Weiter heißt es hierzu dann aber auch: „Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher“. Und weiter: „Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar“.
Verlängerung der Mietpreisbremse
Um Mieter „wirksam“ vor zu hohen Mieten zu schützen, soll die Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert werden. „Bis zum 31.12.2026 wird eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten“, heißt es im Koalitionsvertrag dazu weiter. Vorgesehen sind zudem strengere Regeln für Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, für möblierte und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten.
WG-Garantie für Azubis und Studierende
Für die angestrebte „WG-Garantie“ für Auszubildende und Studierende wollen Union und SPD neben den zusätzlichen Investitionen in Junges Wohnen die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende öffnen. Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen soll gestärkt werden.
Immobilienbranche sieht Licht und Schatten
Wie fallen die Reaktionen aus der Immobilienbranche auf den Koalitionsvertrag aus? Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VIDV) schreibt in seinem Newsletter, die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen seien vor allem eines: vage. Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. sieht Licht- und Schattenseiten. Der Verband begrüßt etwa, dass es auch weiterhin ein eigenständiges Bauministerium geben. Der Verband bemängelt, dass sich die Koalitionsparteien nicht zur Senkung der Grunderwerbsteuer geäußert haben. Kritik gibt es a zudem für die Verschärfung des Mietrechts. „Eine Verlängerung der Mietpreisbremse schafft keine einzige Wohnung“, betont Schöberl.
„Wohnwende bleibt aus“
Vom Immobilienverband Deutschland IVD heißt es, der Koalitionsvertrag enthalte mit dem Bauturbo, dem Gebäudetyp E und dem Versprechen von Steuererleichterungen und weniger Bürokratie einige Ansätze, um den Wohnungsbau einfacher, schneller und günstiger zu machen. Doch würden die geplanten mietrechtlichen Verschärfungen die positiven Ansätze direkt wieder zunichte machen. die geplanten mietrechtlichen Verschärfungen würden die positiven Ansätze, den Wohnungsbau anzukurbeln, direkt wieder zunichte machen. IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt: „Die von der Immobilienwirtschaft erhoffte Wohnwende bleibt aus. Der große Befreiungsschlag für den Wohnungsneubau und die politische Fokussierung auf mehr Wohneigentum hätte anders verhandelt und vereinbart werden müssen.
Bausparkassen: Beim Wohneigentum viele Fragen offen
Die Bausparkassen begrüßen das Vorhaben, Familien beim Wohneigentumserwerb zu unterstützen. Anzuerkennen sei, dass sich die neue Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern. „Digitale Genehmigungsverfahren, weniger anspruchsvolle Baustandards und erleichtertes Bauen im Bestand – davon profitieren auch private Haushalte, die ihre eigenen vier Wände neu bauen möchten“, heißt es vom Verband der Privaten Bausparkassen und der Bundesgeschäftsstelle.
Die Vorschläge, die direkt auf das Wohneigentum abzielen, bezeichnen die Bausparkassen aber als teilweise undurchsichtig. „Die neue Bundesregierung hat zwar erkannt, dass die Wohneigentumsbildung zur Lösung der Probleme am Wohnungsmarkt beitragen kann, vieles bleibt aber vage“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, Christian König, und der Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, Axel Guthmann. Die geplante Vereinfachung der KfW-Förderprogramme sei zwar grundsätzlich sinnvoll, was am Ende als Förderung bei künftigen Erwerbern ankommt, sei aber offen.
Investitionsfonds „sinnvoll“
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW wiederum bezeichnet den Koalitionsvertrag als „riesigen Schritt nach vorne“. Er stehe für mehr und schnelleren bezahlbaren Wohnraum. Ein Beispiel für den Fokus auf preiswerten Wohnraum sei die zeitweise Wiedereinführung der Förderfähigkeit des EH-55-Standards sowie der angekündigte Bau-Turbo in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode. Ebenso sei die Ankündigung einer generellen Überarbeitung des Baugesetzbuchs zu begrüßen. „Dies wird durch die angekündigte Verschlankung des Förderwesens verstärkt. Die geplante Vereinfachung des Planungs-, Vergabe- und Umweltrechts ist ebenfalls positiv“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. Als sinnvoll betrachtet er insbesondere auch den geplanten Investitionsfonds für den Wohnungsbau. (tik)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können