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12. November 2022
Kindervorsorge ganzheitlich neu gedacht

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Kindervorsorge ganzheitlich neu gedacht

Kindervorsorge ganzheitlich neu gedacht

Funktionsinvaliditäts­absicherung: Für Kinder ein entscheidender Vorteil

Die Janitos Multi-Rente ist eine Funktionsinvaliditätsversicherung mit einer monatlichen Rentenzahlung in der vereinbarten Höhe. Funktionsinvaliditätspolicen stellen eine Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsabsicherung dar, sofern diese aufgrund des Gesundheitszustands, der zugehörigen Berufsgruppe oder fehlender Liquidität nicht bezahlbar ist.

Ein erhöhtes Risiko tragen insbesondere junge Menschen bei einem Unfall, da sie mitunter keine Möglichkeit des Vorsorgeaufbaus in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Damit steigt gleichzeitig die Gefahr, in die Altersarmut zu rutschen. Eine Lösungsoption ist die Multi-Rente: Während die Berufsunfähigkeitsrentenzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt eingestellt wird, leistet die Rente innerhalb einer Funktionsinvaliditätspolice lebenslang und erweitert damit die private Altersvorsorge.

In der Multi-Rente besteht außerdem kein Bereicherungsverbot. Das bedeutet, dass ein junger Mensch, der eine Rentenzahlung aus der Funktionsinvaliditätspolice bezieht, weiterhin die Möglichkeit hat, zum Beispiel im Rollstuhl zu arbeiten und ein Arbeitsentgelt zuzüglich zur Rentenzahlung zu erhalten. Es erfolgt kein Abzug.

Vorsorgeexperten empfehlen, die Multi-Rente frühzeitig abzuschließen. Umso geringer ist die Gefahr, dass man aufgrund von Vorerkrankungen ausgeschlossen wird. Die Janitos Multi-Rente kann bereits ab dem zweiten Lebensjahr abgeschlossen werden.

Zahnzusatzversicherung: Unerlässlich für Kinder

Das Thema Zahnzusatz vervollständigt die ganzheitliche Kindervorsorge.

Der mit Abstand wichtigste Leistungspunkt in der Zahnzusatzversicherung für Kinder ist die Kieferorthopädie. Hier können Behandlungskosten mit bis zu 8.000 Euro auf die Eltern zukommen. Seit der Einführung des Abstufungssystems (KIG) im Jahr 2002 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr oder nur teilweise an den Kosten.

KIG 1 und KIG 2 beschreiben nur leichte Fehlstellungen. Eine medizinische Behandlung ist nicht oder nur teilweise medizinisch notwendig. Die Behandlung muss in diesem Falle von den Eltern privat geleistet werden. Erst ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung. Mehrkosten für moderne Behandlungsmethoden, die die Behandlungszeit deutlich reduzieren, oder für ästhetische Maßnahmen mit hohem Tragekomfort werden nicht übernommen. Bei der Auswahl der privaten Zahnzusatzversicherung sind diese Leistungen entscheidend. Insbesondere die KIG-Stufe 1 sollte im Leistungskatalog ohne Wartezeiten und ohne Zahnstaffel enthalten sein.

Ein weiteres Highlight stellt die Kalenderjahrmethode dar. Dadurch greift die Zahnstaffel Jahr für Jahr. Der Versicherungsnehmer profitiert bereits im Januar vom doppelten Wert der Zahnstaffel, auch wenn Versicherungsbeginn erst im Dezember des Vorjahres war.

Fazit: Eine ganzheitliche Kombination für unsere Helden von morgen

Die Möglichkeiten der Absicherung von Kindern und Jugendlichen sind groß. Mit dem richtigen Blick auf relevante Leistungen erkennt man schnell die passenden Produkte. Eltern und Großeltern müssen für die Absicherung des Nachwuchses nicht allzu tief in die Tasche greifen: Mit gerade einmal 16% des Kindergeldes ist eine umfassende Absicherung mit einer Multi-Rente, Unfallversicherung und Zahnzusatzversicherung gewährleistet.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2022, S. 28 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Marc Lindenmayr