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8. August 2024
Kfz-Versicherung: BGH entscheidet über Umsatzsteuer bei Wertverlust

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Kfz-Versicherung: BGH entscheidet über Umsatzsteuer bei Wertverlust

Kfz-Versicherung: BGH entscheidet über Umsatzsteuer bei Wertverlust

Was bedeutet Bezug auf den Nettoverkaufspreis?

Insofern geht der BGH darauf ein, was der Minderwert einerseits ausgehend vom Brutto- und andererseits vom Nettoverkaufspreis bedeutet. Zum Nettoverkaufspreis erklärt der BGH:

Zur Bemessung des Minderwerts wird geschätzt, um wie viel geringer der erzielbare Verkaufspreis bei einem gedachten Verkauf des beschädigten Fahrzeugs nach der Reparatur im Vergleich zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den Unfall wäre. Diese Wertdifferenz ist unabhängig davon zu ersetzen, ob der Geschädigte das Fahrzeug nach der Reparatur verkauft oder behält.

Bei der Schätzung des Minderwerts ist aus Rechtsgründen auf die jeweiligen Nettoverkaufspreise abzustellen. Denn wenn es sich bei dem der Schätzung des merkantilen Minderwerts zugrunde zu legenden hypothetischen Verkauf um eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung eines Unternehmers handelt, würde der Geschädigte zwar zusätzlich zum Nettoverkaufspreis die darauf entfallende Umsatzsteuer erhalten, müsste sie aber an das Finanzamt abführen. Sie wäre bei ihm nur ein durchlaufender Posten. Unterliegt der gedachte Verkauf hingegen nicht der Umsatzsteuer (beim Verkauf „von privat“), dürfte dem Käufer schon gar keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

Was bedeutet der Bezug auf den Bruttoverkaufspreis?

Des Weiteren erläutert der BGH: Wurde der merkantile Minderwert ausgehend von Bruttoverkaufspreisen geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem „Umsatzsteueranteil“ entsprechender Betrag abgezogen wird. Andernfalls käme es zu einer Bereicherung des Geschädigten. Eine andere – nicht rechtliche, sondern tatsächliche – Frage ist es, welche Preise eine Privatperson bei einem Verkauf erzielen würde, insbesondere, ob diese Preise, obwohl es Nettopreise sind, betragsmäßig an die von Unternehmern erzielbaren Bruttopreise heranreichen würden.

Fall geht zurück zum Landgericht

Der Fall muss nun vom Landgericht unter den vom BGH entschiedenen Prämissen neu verhandelt werden. Der BGH weist noch daraufhin, dass er in drei weiteren Verfahren (Az: VI ZR 205/23, VI ZR 239/23 und VI ZR 243/23) in dieser Frage ebenso entschieden hat.

BGH, Urteil vom 16.07.2024 – Az. VI ZR 188/22

Vorinstanzen:

AG Neu-Ulm, Urteil vom 24.03.2021 – Az. 5 C 1111/20

LG Memmingen, Urteil vom 25.05.2022 – 13 S 691/21

 

Bild: © lastfurianec – stock.adobe.com

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