Wer energieeffizient sanieren möchte, kann ab Dienstag, 22.02.2022, wieder einen KfW-Zuschuss beantragen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt hat, startet die Förderung zur klimafreundlichen Sanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen würden unverändert bleiben, wie es im Schreiben des Ministeriums weiter heißt.
Die KfW habe in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23.01.2022 (AssCompact berichtete) eingegangen waren. Diese Anträge würden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und sofern förderfähig genehmigt. In einem zweiten Schritt könne nun auch die Sanierungsförderung wieder erfolgen.
9,5 Mrd. Euro für die BEG
Die Bundesregierung und der Haushaltsausschuss des Bundestags hatten in der vergangenen Woche Mittel in Höhe von 9,5 Mrd. Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bereitgestellt (BEG), um die Abarbeitung der Altanträge, die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und die Neuauflage der EH40 Neubauförderung zu ermöglichen. Damit soll die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes gesichert werden.
EH40-Standard: Neubauförderung wird angepasst
Über die EH40-Neubauförderung, die unter veränderten Bedingungen neu aufgesetzt werden soll, seien derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Regierung im Gange, wie das Bundeswirtschaftsministerium weiter mitteilt. (tk)
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