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18. März 2025
Restnutzungsdauergutachten: Vermieter nutzen Potenzial nicht
Restnutzungsdauergutachten: Vermieter nutzen Potenzial nicht

Restnutzungsdauergutachten: Vermieter nutzen Potenzial nicht

Einer Umfrage von ImmoScout24 zufolge kennen nur wenige Eigentümer die steuerlichen Vorteile, die ein Restnutzungsdauergutachten bringen kann. Die große Mehrheit würde demnach jährlich ein erhebliches Steuersparpotenzial nicht ausschöpfen.

Die Restnutzungsdauer gibt an, wie lange eine Immobilie noch wirtschaftlich nutzbar ist. Normalerweise können Vermieter jährlich 2% des Gebäudewerts für 50 Jahre abschreiben. Mithilfe eines Gutachtens kann sich jedoch eine kürzere Nutzungsdauer ergeben. Dies bedeutet wiederum höhere jährliche Abschreibungen und geringere Steuern auf Mieteinnahmen. Laut Immobilienportal ImmoScout24 lassen sich mit dem Gutachten für eine kürzere Nutzungsdauer die jährlichen Steuerabschreibungen verdoppeln – bei einem Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren können dies über 9.800 Euro sein. Die Kosten für das Gutachten selbst sind steuerlich absetzbar. In diesem Zusammenhang weisen die Experten von ImmoScout24 darauf hin, dass das Finanzamt nur Gutachten zertifizierter Sachverständiger akzeptiert.

Mehrheit privater Vermieter kennt Vorteile nicht

Wie eine Umfrage des Immobilienportals ergeben hat, wissen nur knapp 12% der befragten Eigentümer um die steuerlichen Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens. Im Umkehrschluss schöpft somit die große Mehrheit von 88% das jährliche Steuersparpotenzial nicht aus.

„Durch die Grundsteuerreform sind viele Eigentümerinnen und Eigentümer mit steigenden Abgaben konfrontiert. Das Restnutzungsdauergutachten bietet Möglichkeiten einer steuerlichen Entlastung, die noch wenige nutzen“, erklärt Ricardo Fröhlich dos Santis, Produktverantwortlicher bei Sprengnetter. „Dabei sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Von mehreren Tausend Gutachten, die wir bisher erstellt haben, sind mehr als 98% auf Anhieb akzeptiert worden – der verbliebene Rest nach kleinen Anpassungen“, so Fröhlich dos Santis weiter.

Ob sich das Restnutzungsgutachten lohnt, zeigt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Sprengnetter und ImmoScout24 unter immobilienscout24.de/lp/nutzungsdauer-quickcheck. (tik)