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Steuern & Recht
25. März 2025
Keine Doppelbesteuerung: Rentenregelung bestätigt
Keine doppelte Besteuerung: Gutachten bestätigen Rentenregelung

Keine Doppelbesteuerung: Rentenregelung bestätigt

Rentner dürfen steuerlich nicht doppelt durch Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge belastet werden. Vor Gericht wurde immer wieder über Einzelfälle gestritten. Wissenschaftliche Gutachten bestätigen nun die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Rentenbesteuerung.

Die doppelte Besteuerung im Zusammenhang mit Renten bedeutet, dass Teile der Altersrente sowohl in der Einzahlungsphase als auch in der Auszahlungsphase versteuert werden. Das ist problematisch, weil es dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung widerspricht, die 2005 eingeführt wurde, aber auch Übergangsfristen enthält. Gestritten wurde deshalb vor dem Bundesfinanzhof (BFH) und es kam zu Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Letzteres hatte allerdings zwei Verfassungsbeschwerden (Az: 2 BvR 1140/21, 2 BvR 1143/21) im November 2023 nicht zur Entscheidung angenommen.

Daraufhin hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) zwei wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben. Diese haben, wie das BMF aktuell mitteilt, ergeben, dass keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Kontext einer doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erforderlich sind.

Vermeidung einer strukturellen Doppelbesteuerung von Renten

Den beiden Verfassungsbeschwerden waren zwei Urteile des BFH vom Mai 2021 (Az: X R 33/19, X R 20/19) vorausgegangen, in denen die Kläger eine doppelte Besteuerung ihrer Rentenbezüge rügten. Das BFH wies die Klage als unbegründet zurück. Dennoch hatten die Richter erstmals umfassende Festlegungen zur Berechnung der Doppelbesteuerung getroffen und war dabei davon ausgegangen, dass eine solche in jedem Einzelfall und „auf den Euro genau“ zu vermeiden sei.

Das BVerfG wiederum hat ausgeführt, dass ein einzelfallbezogenes Verbot doppelter Besteuerung jedenfalls nicht offensichtlich ist. Die Vorgabe des BVerfG aus dem Jahr 2002, dass „in jedem Fall“ eine „doppelte Besteuerung“ zu vermeiden sei, lasse sich vielmehr auch so deuten, dass der Gesetzgeber nur dazu angehalten werden sollte, eine strukturelle Doppelbesteuerung von ganzen Rentnerjahrgängen zu verhindern, nicht aber eine solche in jedem individuellen Fall.

Gutachten: Besteuerung der Rente ist verfassungsrechtlich

Die beiden jeweils mit einem Gutachten beauftragen Experten Prof. Dr. Hanno Kube und Prof. Dr. Gregor Kirchhof kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das geltende – zuletzt mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Wachstumschancengesetz modifizierte – Recht der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung die verfassungsrechtlich bestehenden Anforderungen erfüllt.

Mit den genannten Gesetzen habe der Gesetzgeber Erwerbs- und Auszahlungsphase besser abgestimmt. Die Rechtslage ermögliche so eine geordnete Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung und gewährleiste die praktikable Anwendung im Massenverfahren. Weitere gesetzliche Änderungen seien nicht nötig, heißt es in den Gutachten, die auf der Website des BMF nachzulesen sind. (bh)