Was wird gefördert?
Gefördert werden Aufwendungen des Unternehmens zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen einschließlich der hierfür erforderlichen Hard- und Software, die im Ergebnis zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen (insbesondere Reduzierung von Medienbrüchen, höherer Grad an Kundenorientierung, höherer Grad an Flexibilisierung, Einbezug von Zulieferern beziehungsweise Kunden in die digitale Wertschöpfungskette, Beschleunigung der Prozesse, Ergänzung Produktportfolio, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Online-Marketing und -Vertrieb sowie IT-Sicherheit).
Praxisbeispiel: Diese Investitionen werden gefördert
Mit dem Zuschuss und den eigenen Mitteln kann ein Projekt maximal 1 Mio. Euro an Investitionen führen. Die geförderten Investitionen sind dabei projektbezogene Ausgaben für eigenes Personal und Lieferungen und Leistungen Dritter.
Die projektbezogenen Personalnebenkosten (Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) werden mit einer Pauschale in Höhe von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben abgegolten.
Indirekte Ausgaben werden in Höhe einer Pauschale von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben (ohne projektbezogene Personalnebenkosten) als förderfähig berücksichtigt.
Ein gesonderter Nachweis der indirekten Ausgaben ist hierfür nicht erforderlich. Unter diese Regelung fallen insbesondere folgende Positionen: Gas, Strom, Wasser, sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung), Bürobedarf, Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume, Porto, Kurier, Frachten, Telefon und Kommunikation, Internetgebühren und Internetdomain, Ausgaben für Leasing/Mietverträge ohne Kaufoption, Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung, Fremdleistungen EDV, Zeitschriften, Bücher, Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service), Nettokaltmiete, Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung, Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche Abschreibung). Die Summe der Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter soll 50% der gesamten förderfähigen Projektausgaben nicht überschreiten.
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