Fördermittel und Fördergelder für Versicherungsmakler? – „Brauche ich nicht! Mir und meinem Versicherungsmaklerunternehmen geht es sehr gut! Und von Corona bzw. einem Umsatzausfall bin ich auch nicht betroffen. Und überhaupt: Uns geht es zu gut, um Förderprogramme und Fördergelder nutzen zu müssen!“
Dabei geht es gar nicht darum, ob es einem Unternehmen zu gut geht, um öffentliche Förderprogramme zu nutzen. Vor Corona haben bisher nur 9% der Unternehmen in Deutschland öffentliche Förderprogramme genutzt (Analyse von Creditreform 09.2019). Die anderen 91% haben vor Corona auf diese finanziellen und wirtschaftlichen Vorteile verzichtet. Mit dem Verzicht geht aber auch ein finanzieller Verlust einher, denn mit Förderprogrammen lassen sich Investitionen clever und smart finanzieren, lassen sich Zuschüsse (geschenktes Geld vom Staat) nutzen und somit Investitionen mit weniger eigenem Kapital umsetzen. Auch die Wachstumsvorhaben von Versicherungsmaklern lassen sich mit verschiedenen Förderprogrammen und Fördergeldern zielgenau realisieren. Wer als Versicherungsmakler seine Zukunft der nächsten Jahre plant und dabei festgestellt hat, dass es zu nennenswerten Investitionssummen kommen muss bzw. wird, der hat das Thema „Geld und Kapital“ auf dem Tisch. Wer genügend Gewinne macht, könnte die Investitionen aus dem Cashflow bezahlen – muss es aber nicht. Kostengünstiger und finanziell sinnvoller ist die Nutzung verschiedener Förderprogramme. Damit können die Kosten der Investitionen co-finanziert werden bzw. lassen sich Eigenkapital und Cashflow an anderer Stelle nutzbar machen.
Fördermittel und Fördergelder sind nur was für „schwache“ Unternehmen?
Jetzt in der Corona-Zeit verbinden sehr viele Unternehmen das Thema Fördermittel mit „Hilfen vom Staat für Unternehmen, denen es schlecht geht“. Die Aufmerksamkeit liegt auf den Wirtschaftshilfen. Überall gibt es Meinungen und Stimmen und Erkenntnisse zum Thema Fördermittel – dabei auch Irrtümer und Fehldeutungen. Dabei gibt es seit vielen Jahrzehnten verschiedene Förderprogramme. Aktuell sind es (ohne die Corona-Wirtschaftshilfen) über 5.100 Förderprogramme. Ob Digitalisierung, Expansion, Energieeffizienz, Unternehmenskauf, Gründung, künstliche Intelligenz, Umweltschutz, Innovation, o. Ä. – der „normale“ Rahmen (ohne Corona-Wirtschaftshilfen) bietet in der Europäischen Union über 1 Bio. Euro (!) an Zuschüssen an. In Deutschland allein über 50 Mrd. Euro an Zuschüssen und hinzu kommen dann noch Förderkredite, staatliches Risikokapital, Bürgschaften und spezielle Start-up- und Gründungsförderung.
Es geht nicht darum, ob ein Unternehmen Fördermittel braucht oder ob es wirtschaftlich schwach ist, sondern die nutzbaren Vorteile sollten im Vordergrund stehen.
Achtung: Verzicht auf Fördermittel kann zu Vermögensschaden führen
Mit den genannten über 5.100 Fördermitteln stellt es sich wie folgt dar: Die Menge an Förderprogramen ist in ca. 1.500 Richtlinien und Verordnungen reguliert. Davon sind rund 70% nur für die Regulierung von Zuschüssen „verantwortlich“.
Die Fördermittel bieten Vorteile wie zum Beispiel: Zinsvorteile, nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse, Projektzuschüsse, Innovationszuschüsse, Regionalzuschüsse, Tilgungszuschüsse, tilgungsfreie Jahre bei Förderkrediten, Zinszuschüsse etc.
Die Geschäftsführung eines Unternehmens, welches beispielsweise auf einen Investitionszuschuss verzichtet, weil es glaubt, ihn nicht zu brauchen, kann mit dem Verzicht dem eigenen Unternehmen einen Vermögensschaden zuführen! Denn um nutzbare Vorteile aus den Fördermitteln zum Wohle des Unternehmens zu erhalten, ist mindestens eine Fördermittelanalyse zu erstellen.
Da 70% der Fördermittelrichtlinien sich auf Zuschüsse beziehen (geschenktes Geld vom Staat) und diese nicht bei Hausbanken zu erhalten sind, reicht es nicht aus, mal die Hausbank zu fragen.
Hier setzt die Holschuld des Geschäftsführers ein. Er ist verantwortlich und sollte sich über alle Möglichkeiten der Fördermittel erkundigen bzw. recherchieren.
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