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27. Mai 2021
Investitionen von Maklern mit Fördergeldern erfolgreich umsetzen

Investitionen von Maklern mit Fördergeldern erfolgreich umsetzen

Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken – für eine sichere Zukunft. Dabei sollten sie mögliche Fördermittel nicht außer Acht lassen. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in einer AssCompact-Serie über die Möglichkeiten. (Teil 1)

Fördermittel und Fördergelder für Versicherungsmakler? – „Brauche ich nicht! Mir und meinem Versicherungsmaklerunternehmen geht es sehr gut! Und von Corona bzw. einem Umsatzausfall bin ich auch nicht betroffen. Und überhaupt: Uns geht es zu gut, um Förderprogramme und Fördergelder nutzen zu müssen!“

Dabei geht es gar nicht darum, ob es einem Unternehmen zu gut geht, um öffentliche Förderprogramme zu nutzen. Vor Corona haben bisher nur 9% der Unternehmen in Deutschland öffentliche Förderprogramme genutzt (Analyse von Creditreform 09.2019). Die anderen 91% haben vor Corona auf diese finanziellen und wirtschaftlichen Vorteile verzichtet. Mit dem Verzicht geht aber auch ein finanzieller Verlust einher, denn mit Förderprogrammen lassen sich Investitionen clever und smart finanzieren, lassen sich Zuschüsse (geschenktes Geld vom Staat) nutzen und somit Investitionen mit weniger eigenem Kapital umsetzen. Auch die Wachstumsvorhaben von Versicherungsmaklern lassen sich mit verschiedenen Förderprogrammen und Fördergeldern zielgenau realisieren. Wer als Versicherungsmakler seine Zukunft der nächsten Jahre plant und dabei festgestellt hat, dass es zu nennenswerten Investitionssummen kommen muss bzw. wird, der hat das Thema „Geld und Kapital“ auf dem Tisch. Wer genügend Gewinne macht, könnte die Investitionen aus dem Cashflow bezahlen – muss es aber nicht. Kostengünstiger und finanziell sinnvoller ist die Nutzung verschiedener Förderprogramme. Damit können die Kosten der Investitionen co-finanziert werden bzw. lassen sich Eigenkapital und Cashflow an anderer Stelle nutzbar machen.

Fördermittel und Fördergelder sind nur was für „schwache“ Unternehmen?

Jetzt in der Corona-Zeit verbinden sehr viele Unternehmen das Thema Fördermittel mit „Hilfen vom Staat für Unternehmen, denen es schlecht geht“. Die Aufmerksamkeit liegt auf den Wirtschaftshilfen. Überall gibt es Meinungen und Stimmen und Erkenntnisse zum Thema Fördermittel – dabei auch Irrtümer und Fehldeutungen. Dabei gibt es seit vielen Jahrzehnten verschiedene Förderprogramme. Aktuell sind es (ohne die Corona-Wirtschaftshilfen) über 5.100 Förderprogramme. Ob Digitalisierung, Expansion, Energieeffizienz, Unternehmenskauf, Gründung, künstliche Intelligenz, Umweltschutz, Innovation, o. Ä. – der „normale“ Rahmen (ohne Corona-Wirtschaftshilfen) bietet in der Europäischen Union über 1 Bio. Euro (!) an Zuschüssen an. In Deutschland allein über 50 Mrd. Euro an Zuschüssen und hinzu kommen dann noch Förderkredite, staatliches Risikokapital, Bürgschaften und spezielle Start-up- und Gründungsförderung.

Es geht nicht darum, ob ein Unternehmen Fördermittel braucht oder ob es wirtschaftlich schwach ist, sondern die nutzbaren Vorteile sollten im Vordergrund stehen.

Achtung: Verzicht auf Fördermittel kann zu Vermögensschaden führen

Mit den genannten über 5.100 Fördermitteln stellt es sich wie folgt dar: Die Menge an Förderprogramen ist in ca. 1.500 Richtlinien und Verordnungen reguliert. Davon sind rund 70% nur für die Regulierung von Zuschüssen „verantwortlich“.

Die Fördermittel bieten Vorteile wie zum Beispiel: Zinsvorteile, nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse, Projektzuschüsse, Innovationszuschüsse, Regionalzuschüsse, Tilgungszuschüsse, tilgungsfreie Jahre bei Förderkrediten, Zinszuschüsse etc.

Die Geschäftsführung eines Unternehmens, welches beispielsweise auf einen Investitionszuschuss verzichtet, weil es glaubt, ihn nicht zu brauchen, kann mit dem Verzicht dem eigenen Unternehmen einen Vermögensschaden zuführen! Denn um nutzbare Vorteile aus den Fördermitteln zum Wohle des Unternehmens zu erhalten, ist mindestens eine Fördermittelanalyse zu erstellen.

Da 70% der Fördermittelrichtlinien sich auf Zuschüsse beziehen (geschenktes Geld vom Staat) und diese nicht bei Hausbanken zu erhalten sind, reicht es nicht aus, mal die Hausbank zu fragen.

Hier setzt die Holschuld des Geschäftsführers ein. Er ist verantwortlich und sollte sich über alle Möglichkeiten der Fördermittel erkundigen bzw. recherchieren.

Was ist förderfähig für Versicherungsmakler?

Auch für Maklerunternehmen tun sich diese Förderungsangebote auf – und die sind umfangreich. Nachstehende Maßnahmen lassen sich ganz oder zumindest teilweise über Fördergelder finanzieren:

  • Digitalisierung im Speziellen
  • Wachstumsinvestitionen
  • aktuell notwendige Anpassungen von Maklerunternehmen
  • Investitions- und Innovationsvorhaben im Bereich von KI
  • eigene Makler-App
  • Vertriebsdigitalisierung
  • neue Websites oder Plattformen
  • Interessentengewinnung mit hybriden Mitteln und Investitionen (offline und online)
  • virtuelle Fortbildungsprodukte (eigene Kundenakademie, Mitarbeiterakademie o. Ä.)
  • Virtual und Augmented Reality
  • Kaufpreis eines Makler-Unternehmens
  • neue eigene Unternehmens-Immobilie

Um die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen – hier Versicherungsmakler – auszubauen, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, die Innovationsfähigkeit voranzutreiben, und schlussendlich auch wieder Steuern einzunehmen – deshalb sind Investitionen förderfähig.

„Alte Hasen“ bekommen bestimmt keine Fördermittel?

Das Alter eines Unternehmens ist in der Fördermittel-Welt ein Parameter zur Einteilung, welches Fördermittel für welches Unternehmen nutzbar ist. Es ist somit die Frage, „ob“ oder „ob nicht“ und „wofür gibt es Förderprogramme?“.

Auf das Alter kommt es grundsätzlich nicht an. Viele Förderprogramm-Einteilungen sehen vor, dass „Gründer-Fördermittel“ für Unternehmen vergeben werden, die bis drei Jahre alt sind, manche bis fünf Jahre. Es gibt aber „Gründer-Fördermittel“, die bekommen Unternehmen noch, wenn sie schon zehn Jahre alt sind!

Bestehende Unternehmen bekommen andere Fördermittel, weil die Unternehmenssituation aufgrund des Unternehmensalters eine andere ist und andere Parameter entscheiden, ob es zu einer Förderung kommt oder nicht. „Alte“ Unternehmen (oftmals mit mehr als drei Jahren Betriebstätigkeit) bekommen neben den Förderkrediten auch andere Fördermittel wie Zuschüsse als geschenktes Geld vom Staat (nicht rückzahlpflichtig) für Investitionen im Bereich Inno­vation, Umwelt, Entwicklung, Forschung, Technologie etc.

Es gibt somit keinen großen Unterschied zwischen „jungen“ und „alten“ Versicherungsmaklerunternehmen.

Auf www.foerdermittel-testen.de können Makler nennenswerte Investitionen auf Fördermittel testen lassen.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 05/2021, Seite 106 f., und in unserem ePaper.

Bild: © K.-U. Häßler – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder